Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Neuss erteilen dem Kloster Gnadenthal das Recht, sein Korn auf der Buschmühle zu Neuss gegen Zahlung des gewöhnlichen Molter mahlen zu lassen. D. 1523 aus unsers lieben heren himmelfahrts abend.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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