Anspruch auf in Urfeld (Amt Bonn) liegende Güter des in Köln ansässigen Johann Stuichen, des verstorbenen Vaters der Appellantin. Eine Halbschwester ihres Vaters, die Eva Steinhaus hieß, verfügte als elterliche Erbschaft ebenfalls über einen Anteil. Der Vater der Appellantin soll ihr die Nutzung seines eigenen Anteils überlassen haben, um durch sie mit ihrem Anteil als Erbe bedacht zu werden. Die Appellantin wirft Eva Steinhaus vor, nach dem Tod ihres Vaters durch einen simulierten Kaufvertrag mit Eberhard Schwartz, dem sie angeblich den Kaufbetrag in ihrem Testament vermachte, sich ihr zustehender Güter bemächtigt zu haben. Der Käufer nahm dann mit seiner Frau Barbara, die nach seinem Tod den Appellaten heiratete, die von Eva Steinhaus stammenden Güter in Besitz. Nachdem die Appellantin vor dem kurköln. Hofgericht zu Bonn bei Klage und Appellation Recht erhalten hatte, eine weitere Appellation an den Apostolischen Nuntius als dem Zivilrecht unterworfene Sache zurückgewiesen worden war und ein Revisionsverfahren vor dem Offizial zu Köln zugunsten des Appellaten ergangen war, klagte sie petitorisch statt possessorisch vor dem kurköln. Hofgericht. Zur Herausgabe der Acta priora ergehen 1654 am RKG an den köln. Offizial „Compulsoriales“.