Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land (Bestand)
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NLA HA, Nds. 149 Hannover-Land
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.2 Inneres >> 1.13.2.3 Polizei >> 1.13.2.3.3 Untere Landesbehörden
1954-2004
Enthält: nur Kriminalakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ).
Die Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land geht auf den Polizeiabschnitt Hannover-Land zurück, der dem Regierungspräsidenten in Hannover zugeordnet war. Etwa Anfang der 1960er Jahre wurde die Polizeiinspektion (PI) Hannover als übergeordnete Behörde für die Polizeiabschnitte Landkreis Hannover, Landkreis Springe und Landkreis Neustadt gegründet. Noch in den 1960er Jahren ging die PI Hannover in die PI Hameln und Nienburg auf. Zu ersterer gehörte auch der für den Landkreis Hannover zuständige Polizeiabschnitt Landkreis Hannover.
Bis zur Polizeireform 1974 war der Polizeiabschnitt Landkreis Hannover sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. 1974 kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei für den Großraum Hannover ohne den Bezirk der Polizeidirektion (PD) Hannover (später: Landkreis Hannover ohne Laatzen und Langenhagen) übernahm die neu gegründete Schutzpolizeiinspektion (SPI) Hannover-Land mit ihren Polizeiabschnitten Hannover-West (Wunstorf) und Hannover-Ost (Burgdorf). Die Fach- und Dienstaufsicht für die SPI Hannover-Land nahm bis 1978 der Regierungspräsident in Hannover (Dezernat 202) und danach die Bezirksregierung Hannover (Dezernat 303) wahr. Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Hannover war die PD Hannover Abt. Kriminalpolizei zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass Kriminalpolizeiinspektionen und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Das Zuständigkeitsgebiet der PI Hannover-Land umfasste den gesamten Landkreis (ab 2001: Region) Hannover mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Laatzen und Langenhagen sowie der Streckenabschnitte der Autobahnen im Regierungsbezirk Hannover.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurde der Amtsbezirk der PI Hannover-Land auf die PI Burgdorf (mit den Polizeikommissariaten Großburgwedel, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Mellendorf) und PI Garbsen (mit den Polizeikommissariaten Barsinghausen, Neustadt, Ronnenberg, Seelze, Springe und Wunstorf) aufgeteilt, die mit den vier städtischen PIs der PD Hannover zugeordnet sind.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Die Zusammensetzung des Bestandes beruht auf dem Archivierungskonzept von 1991 (Erlass der Staatskanzlei vom 11. September 1991, genauer hierzu vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 147). Dieses sieht vor, dass aus den Kriminalpolizeiinspektionen und Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen folgendes Schriftgut zu übernehmen ist:
Bestandsgeschichte: - Statistische Auswahl in Form von Zufallsstichproben alle 10 Jahre für die in einem Monat ausgesonderten personenbezogenen Kriminalakten (KpS), beginnend mit Dezember 1991
- jährlich 10-20 von den Dienststellen ausgewählte personenbezogene Kriminalakten von besonderer Bedeutung (kriminalpolizeilich interessente oder zeittypische Fälle); die Anzahl der Fälle wurde später auf ca. 10 korrigiert.
In den vorliegenden Bestand Nds. 149 Hannover-Land sind bislang fünf Ablieferungen der Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land eingegangen.
Stand: November 2015
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ).
Die Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land geht auf den Polizeiabschnitt Hannover-Land zurück, der dem Regierungspräsidenten in Hannover zugeordnet war. Etwa Anfang der 1960er Jahre wurde die Polizeiinspektion (PI) Hannover als übergeordnete Behörde für die Polizeiabschnitte Landkreis Hannover, Landkreis Springe und Landkreis Neustadt gegründet. Noch in den 1960er Jahren ging die PI Hannover in die PI Hameln und Nienburg auf. Zu ersterer gehörte auch der für den Landkreis Hannover zuständige Polizeiabschnitt Landkreis Hannover.
Bis zur Polizeireform 1974 war der Polizeiabschnitt Landkreis Hannover sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. 1974 kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei für den Großraum Hannover ohne den Bezirk der Polizeidirektion (PD) Hannover (später: Landkreis Hannover ohne Laatzen und Langenhagen) übernahm die neu gegründete Schutzpolizeiinspektion (SPI) Hannover-Land mit ihren Polizeiabschnitten Hannover-West (Wunstorf) und Hannover-Ost (Burgdorf). Die Fach- und Dienstaufsicht für die SPI Hannover-Land nahm bis 1978 der Regierungspräsident in Hannover (Dezernat 202) und danach die Bezirksregierung Hannover (Dezernat 303) wahr. Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Hannover war die PD Hannover Abt. Kriminalpolizei zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass Kriminalpolizeiinspektionen und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Das Zuständigkeitsgebiet der PI Hannover-Land umfasste den gesamten Landkreis (ab 2001: Region) Hannover mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Laatzen und Langenhagen sowie der Streckenabschnitte der Autobahnen im Regierungsbezirk Hannover.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurde der Amtsbezirk der PI Hannover-Land auf die PI Burgdorf (mit den Polizeikommissariaten Großburgwedel, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Mellendorf) und PI Garbsen (mit den Polizeikommissariaten Barsinghausen, Neustadt, Ronnenberg, Seelze, Springe und Wunstorf) aufgeteilt, die mit den vier städtischen PIs der PD Hannover zugeordnet sind.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Die Zusammensetzung des Bestandes beruht auf dem Archivierungskonzept von 1991 (Erlass der Staatskanzlei vom 11. September 1991, genauer hierzu vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 147). Dieses sieht vor, dass aus den Kriminalpolizeiinspektionen und Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen folgendes Schriftgut zu übernehmen ist:
Bestandsgeschichte: - Statistische Auswahl in Form von Zufallsstichproben alle 10 Jahre für die in einem Monat ausgesonderten personenbezogenen Kriminalakten (KpS), beginnend mit Dezember 1991
- jährlich 10-20 von den Dienststellen ausgewählte personenbezogene Kriminalakten von besonderer Bedeutung (kriminalpolizeilich interessente oder zeittypische Fälle); die Anzahl der Fälle wurde später auf ca. 10 korrigiert.
In den vorliegenden Bestand Nds. 149 Hannover-Land sind bislang fünf Ablieferungen der Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land eingegangen.
Stand: November 2015
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
0,6
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ