Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land (Bestand)
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NLA HA, Nds. 149 Hannover-Land
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.2 Inneres >> 1.13.2.3 Polizei >> 1.13.2.3.3 Untere Landesbehörden
1954-2004
Enthält: nur Kriminalakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ).
Die Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land geht auf den Polizeiabschnitt Hannover-Land zurück, der dem Regierungspräsidenten in Hannover zugeordnet war. Etwa Anfang der 1960er Jahre wurde die Polizeiinspektion (PI) Hannover als übergeordnete Behörde für die Polizeiabschnitte Landkreis Hannover, Landkreis Springe und Landkreis Neustadt gegründet. Noch in den 1960er Jahren ging die PI Hannover in die PI Hameln und Nienburg auf. Zu ersterer gehörte auch der für den Landkreis Hannover zuständige Polizeiabschnitt Landkreis Hannover.
Bis zur Polizeireform 1974 war der Polizeiabschnitt Landkreis Hannover sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. 1974 kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei für den Großraum Hannover ohne den Bezirk der Polizeidirektion (PD) Hannover (später: Landkreis Hannover ohne Laatzen und Langenhagen) übernahm die neu gegründete Schutzpolizeiinspektion (SPI) Hannover-Land mit ihren Polizeiabschnitten Hannover-West (Wunstorf) und Hannover-Ost (Burgdorf). Die Fach- und Dienstaufsicht für die SPI Hannover-Land nahm bis 1978 der Regierungspräsident in Hannover (Dezernat 202) und danach die Bezirksregierung Hannover (Dezernat 303) wahr. Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Hannover war die PD Hannover Abt. Kriminalpolizei zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass Kriminalpolizeiinspektionen und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Das Zuständigkeitsgebiet der PI Hannover-Land umfasste den gesamten Landkreis (ab 2001: Region) Hannover mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Laatzen und Langenhagen sowie der Streckenabschnitte der Autobahnen im Regierungsbezirk Hannover.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurde der Amtsbezirk der PI Hannover-Land auf die PI Burgdorf (mit den Polizeikommissariaten Großburgwedel, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Mellendorf) und PI Garbsen (mit den Polizeikommissariaten Barsinghausen, Neustadt, Ronnenberg, Seelze, Springe und Wunstorf) aufgeteilt, die mit den vier städtischen PIs der PD Hannover zugeordnet sind.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Die Zusammensetzung des Bestandes beruht auf dem Archivierungskonzept von 1991 (Erlass der Staatskanzlei vom 11. September 1991, genauer hierzu vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 147). Dieses sieht vor, dass aus den Kriminalpolizeiinspektionen und Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen folgendes Schriftgut zu übernehmen ist:
Bestandsgeschichte: - Statistische Auswahl in Form von Zufallsstichproben alle 10 Jahre für die in einem Monat ausgesonderten personenbezogenen Kriminalakten (KpS), beginnend mit Dezember 1991
- jährlich 10-20 von den Dienststellen ausgewählte personenbezogene Kriminalakten von besonderer Bedeutung (kriminalpolizeilich interessente oder zeittypische Fälle); die Anzahl der Fälle wurde später auf ca. 10 korrigiert.
In den vorliegenden Bestand Nds. 149 Hannover-Land sind bislang fünf Ablieferungen der Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land eingegangen.
Stand: November 2015
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ).
Die Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land geht auf den Polizeiabschnitt Hannover-Land zurück, der dem Regierungspräsidenten in Hannover zugeordnet war. Etwa Anfang der 1960er Jahre wurde die Polizeiinspektion (PI) Hannover als übergeordnete Behörde für die Polizeiabschnitte Landkreis Hannover, Landkreis Springe und Landkreis Neustadt gegründet. Noch in den 1960er Jahren ging die PI Hannover in die PI Hameln und Nienburg auf. Zu ersterer gehörte auch der für den Landkreis Hannover zuständige Polizeiabschnitt Landkreis Hannover.
Bis zur Polizeireform 1974 war der Polizeiabschnitt Landkreis Hannover sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. 1974 kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei für den Großraum Hannover ohne den Bezirk der Polizeidirektion (PD) Hannover (später: Landkreis Hannover ohne Laatzen und Langenhagen) übernahm die neu gegründete Schutzpolizeiinspektion (SPI) Hannover-Land mit ihren Polizeiabschnitten Hannover-West (Wunstorf) und Hannover-Ost (Burgdorf). Die Fach- und Dienstaufsicht für die SPI Hannover-Land nahm bis 1978 der Regierungspräsident in Hannover (Dezernat 202) und danach die Bezirksregierung Hannover (Dezernat 303) wahr. Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Hannover war die PD Hannover Abt. Kriminalpolizei zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass Kriminalpolizeiinspektionen und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Das Zuständigkeitsgebiet der PI Hannover-Land umfasste den gesamten Landkreis (ab 2001: Region) Hannover mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Laatzen und Langenhagen sowie der Streckenabschnitte der Autobahnen im Regierungsbezirk Hannover.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurde der Amtsbezirk der PI Hannover-Land auf die PI Burgdorf (mit den Polizeikommissariaten Großburgwedel, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Mellendorf) und PI Garbsen (mit den Polizeikommissariaten Barsinghausen, Neustadt, Ronnenberg, Seelze, Springe und Wunstorf) aufgeteilt, die mit den vier städtischen PIs der PD Hannover zugeordnet sind.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Die Zusammensetzung des Bestandes beruht auf dem Archivierungskonzept von 1991 (Erlass der Staatskanzlei vom 11. September 1991, genauer hierzu vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 147). Dieses sieht vor, dass aus den Kriminalpolizeiinspektionen und Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen folgendes Schriftgut zu übernehmen ist:
Bestandsgeschichte: - Statistische Auswahl in Form von Zufallsstichproben alle 10 Jahre für die in einem Monat ausgesonderten personenbezogenen Kriminalakten (KpS), beginnend mit Dezember 1991
- jährlich 10-20 von den Dienststellen ausgewählte personenbezogene Kriminalakten von besonderer Bedeutung (kriminalpolizeilich interessente oder zeittypische Fälle); die Anzahl der Fälle wurde später auf ca. 10 korrigiert.
In den vorliegenden Bestand Nds. 149 Hannover-Land sind bislang fünf Ablieferungen der Kriminalpolizeiinspektion Hannover-Land eingegangen.
Stand: November 2015
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
0,6
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST