Papst Alexander IV. bestätigt dem Zisterzienser-Orden, dass dieser nur von eigenen Äbten oder von deren Beauftragten visitiert und korrigiert werden kann, und erklärt etwaige von anderen gegen ihn erlassene Sentenzen für nichtig [für Tennenbach]. Thesauro virtutum sic

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...