Dekan und Kapitel der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten genehmigen auf Antrag der Eheleute Bernard Dyckmanß, ihrer Hofeshörigen zu Dorsten, zur Einlösung der von den Vorfahren aufgenommenen Kapitalien und der gegen Hofesrecht abgetrennten Parzellen des Hofesguts die Belastung dieses Guts mit 600 Reichstalern klevisch, entliehen bei dem Advokaten Füsting zu 4% Zinsen, vorbehaltlich der Wiederlöse und der schuldigen Jahrzinse und der Hofesrechte. - Ankündigung des unten aufgedrückten Siegels ad causas und der Unterschrift des Sekretärs. Actum Xanten den 25. Octobris 1741.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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