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Enthält: Ein 33jähriger Betonbauer hat 5399 DM rückständige Unterhaltszahlungen für seine uneheliche Tochter [Name maskiert] wobei er teilweise vor der Pfändung seines Lohnes durch das Kreisjugendamt die Anstellung gewechselt hat und jetzt verurteilt ihn der Ahrensburger Einzelrichter wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu vier Monaten Gefängnis, die er nur nicht absitzen muss, wenn er in Raten regelmäßig die Rückstände an die Mutter von [Name maskiert]
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