Der öffentliche Notar Andreas Hopff von Wimpfen [heute Bad Wimpfen/Lkr. Heilbronn], der dies auch beurkundet, bekennt, dass vor ihm und den hinzugebetenen Zeugen Magister Peter Neithardt als Bevollmächtigter von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm dargelegt hat, dass Eberhard von Freyberg ("Friiberg") [Ruine bei Freyberg Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] genannt Stubenrauch die Stadt Ulm sowie ihren Bürger Heinrich Spiegel vor das Landgericht der Burggrafschaft Nürnberg zitiert hat. Dagegen hat die Stadt Ulm an König Friedrich [III.] appelliert. Obwohl dieser dem Landrichter und dem Landgericht die Weiterführung des Prozesses untersagt und befohlen hat, den Kläger an das königliche Gericht zu verweisen, haben der Landrichter und einige Urteiler am Landgericht unter Mißachtung dieses Befehls einen Achtbrief über die Stadt Ulm und Heinrich Spiegel erlassen. Dagegen legt nun Peter Neithardt namens der Stadt Ulm erneut Appellation an den Römischen König ein und fordert deren Zulassung.