Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft seinem derzeitigen Marschall Philipp von Kronberg und dessen Erben das Schloss Sauerburg (Suwerburgk/Suwerberg) mit dem Weiler im Sauerthal und allen summarisch aufgelisteten Rechten, Zugehörden und Gerechtigkeiten sowie geistlichen Lehen. Dazu gehören auch der Hof Fronborn [= Hof Sauerberg] zwischen Sauerburg und Kaub und der Hof zu Weisel (Wissel) mit jeweiligen Zugehör. Den Hintersassen und Ausleuten wird befohlen, Philipp von Kronberg Gelübde, Eide und Pflichten zu leisten. Der Kurfürst bewilligt den Käufern, dass sie den Bedarf für ihr Schloss zollfrei an den pfalzgräflichen Zöllen vorbeiführen dürfen. Beide Seiten versichern sich, nicht aus der Pfalz gegen die Burg und vice versa vorzugehen. Der Kauf geschah um 1.000 rheinische Gulden nach kurfürstlicher Münze und Frankfurter Währung, die quittiert werden. Der Kurfürst verzichtet auf alles, wie er es an den verkauften Objekten, Rechten etc. in den Jahren 1502 und 1503 und davor gehabt hatte. Es folgen weitere Verkaufsklauseln zu der Aus- und Einsetzung, zum Verzicht auf Forderungen, Ansprüche und Behelfsmittel, zur Versicherung, dass alles unbeschwert sei, und zum Versprechen der Werschaft. Die Burglehen zu Sauerburg behält sich der Kurfürst vor, versichert aber, dass er und die Burgmannen sich keiner Burgmannsfreiheit gebrauchen wollen. Der Kurfürst hat alle das Schloss etc. betreffende Schriftstücke übergeben und will dies auch zukünftig tun, wenn weitere gefunden werden. Da Sauerburg mit seinem Zugehörde mehr als die 1.000 Gulden Kaufgeld wert sei, hat Philipp von Cronberg das Schloss mit dem hier bestimmten Zugehörde vom Kurfürsten als Lehen empfangen. Er und seine Erben sollen es haben, tragen und empfangen, wie es der Lehensbrief ausweist. Kurfürst Philipp siegelt mit seinem großen Siegel und unterschreibt mit eigener Hand.