Die geistlichen Richter zu Speyer verurteilen auf Klage des Pfründners Konrad von Dürkheim zu Speyer den Minner von (Unter-)Grombach wegen rückständigen Erbpachtzinses zur Erlegung von 5 Maltern Weizen für die letzten fünf Jahre.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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