Joseph Friedrich Fürst zu Hohenzollern beurkundet, daß Johann Jakob Miller, Pfarrer zu Benzingen, folgende Stiftung errichtet hat: 1748 März 2, Benzingen Johann Jakob Miller, gebürtig von Haigerloch, der die Pfarrei Benzingen durch das fürstliche Haus Hohenzollern-Sigmaringen erhalten hatte, stiftet zu Gunsten der Bürgerskinder von Haigerloch ein immerwährendes Stipendium von 2000 Gulden, von dessen jährlichem Zins ein Alumnus unter folgenden Bedingungen unterhalten werden soll: 1. Die 2000 Gulden stehen in 2 Posten zu je 1000 Gulden bei der Landschaftskasse Haigerloch, werden mit 5 % verzinst und bei halbjähriger Kündigung ablösbar 2. Die Verwaltung dieses Stipendiums soll nach seinem Tod dem jeweiligen Stadtpfarrer zu Haigerloch zukommen unter Aufsicht des fürstlichen Oberamts mit Hinzuziehung des Amtsbm. und eines Verwandten des Ausstellers, möglichst eines Geistlichen. Der Zins von 100 Gulden ist dem Stadtpfarrer auszuhändigen 3. Der Aussteller überträgt die Oberaufsicht über den Alumnus oder Stipendiaten dem Pater Rektor im Jesuitenkolleg zu Rottenburg, der vom Stadtpfarrer jährlich 84 Gulden erhält für Kost, andere Notwendigkeiten und zur Erlernung einer Musik. Der Stadtpfarrer und der Pater Rektor erhalten je 5 Gulden, der Kassier zu Haigerloch 3 Gulden, der Amtsbm. 2 Gulden und der Verwandte 1 fl: jedoch erst nach dem Tod des Ausstellers -Bestimmungen für den Fall, wenn bei schlechteren Zeiten weniger als 5 % Zinsen eingehen 4. Der Stipendiat muß jederzeit aus der Verwandtschaft des Ausstellers sein, bis zur vollendeten Rhetorik unter der Oberaufsicht des Paters Rektor in Rottenburg stehen, zum Studieren tauglich, auch "musicam figuralem" singen, geigen oder schlagen. Er soll von den 4 Geschwistern des Ausstellers abstammen: 1) Joseph Miller; Kinder Baltas und Anna Maria 2) M. Ursula Miller verheiratete Matheus Pfeiffer; Kinder Christian und M. Anna Pfeiffer. Joseph Miller und Matheus Pfeiffer sind Bürger zu Haigerloch 3) Anna Maria Miller verheiratete Erasmus Schmidt, Uhrmacher in Saulgau; keine Kinder mehr und wohl auch keine mehr zu erwarten 4) Magdalena Miller verheiratete Philipp Jakob Kreuzer, Weißgerber in Konstanz; 6 Kinder: Maria Ursula Afra Johann Jakob Kreuzer, der erste Alumnus und Empfänger des Stipendiums Balthas, lernt das Glaserhandwerk Fidelis, lernt das Schneiderhandwerk David, hat die Knopfmacherlehre begonnen Margaretha alle von Konstanz gebürtig und Bürger daselbst, pfarrlich nach Kreuzlingen gehörend und von den Kanonikern in der Pfarre zu St. Jodok getauft 5) Es soll bei den Stipendiaten zwischen den haigerlochischen Linien und der konstanzer Linie abgewechselt werden 6) Wenn niemand aus der Linie, an welcher der Thurnus ist, studiert, sollen die 84 Gulden zur Erlernung eines Handwerks usw., als Beitrag zur Aussteuer oder zum Eintritt ins Kloster verwendet werden; dabei sollen die Ärmeren den Vermögenderen vorgezogen werden 7) Die Auswahl obliegt dem Stadtpfarrer unter Hinzuziehung des Amtsbürgermeisters 8) Der Alumnus kann das Stipendium nur bis zum Abschluß aller Studien genießen 9) Wenn der Alumnus seine Studien in einem päpstl. Alumnat oder im Deutschen Kollegium in Rom fortsetzt, soll er von den 84 Gulden 59 Gulden erhalten. Die restlichen 25 Gulden sollen dann dem Kolleg zu Rottenburg für die Vermehrung der Bibliothek oder andere Notwendigkeiten zukommen nebst den 5 Gulden für den Pater Rektor 10) Wenn ein Knabe im Studieren keine guten Fortschritte macht, soll man ihn bis zur Grammatik oder höchstens Syntax behalten und dann ein Handwerk oder eine Kunst lernen lassen. Er erhält dann einen Anteil von den 84 Gulden als Lehrgeld. Der Rest ist dann für einen anderen Knaben oder ein Mädchen aus der Verwandtschaft. Bestimmungen über Essen und Trinken. Ein Stipendiat, der sich nicht wohl verhält, kann vom Pater Rektor und Pfarrer zu Haigerloch entlassen werden. Das Stipendium kommt dann einem anderen Verwandten zu. Die Haigerlocher Alumnen sollen die 6 unteren Schulen zu Rot tenburg absolvieren, die konstanzischen in Konstanz 11) Der Alumnus soll - mit Rat und Billigung seines Beichtvaters - freie Standeswahl haben. Solange er das Stipendium hat, muß er monatlich 2 Rosenkränze andächtig beten: den einen für den Fürsten Joseph Friedrich zu Sigmaringen und dessen Nachkommen, den anderen für den Aussteller und dessen vestorbene Eltern oder für die Verwandstschaft. Jährlich 4 hl. Kommunionen um die Quatemberzeit oder Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Allerhl. Wenn er Weltgeistlicher wird, 4 jährliche Messen: 2 für das Fürstenhaus Sigmaringen (weil der Aussteller die Pfarrei Benzingen erhalten und dabei die Mittel zu dieser Stiftung erworben hat) und 2 für den Aussteller und dessen Verwandtschaft. Viermal jährlich die 2 Psalmen des "Miserere" und "De profundis" mit Oration "Deus veniae largitor" 12) Wenn die ganze Verwandtschaft ausstirbt, fällt das Stipendium an die Bürgerschaft zu Haigerloch zu Gunsten der Haigerlocher Bürgerskinder, aber nur zum Studieren 13) Bedingungen, die dieser Stipendiat erfüllen muß. U. a. jährlich 6 Kommunionen oder 6 Messen 14) Der Fürst Joseph Friedrich wird als Patronatsherr und Schutzherr dieser Stiftung um Ratifikation der Stiftung gebeten Der Fürst kommt der Bitte nach. Unterschrift 1748 März 26, Sigmaringen Es sollen 2 oder 3 gleichlautende Ausfertigungen gemacht werden für die Verwandten in Konstanz oder Haigerloch. Von den 2 Ausfertigungen der fürstlichen Regierungskanzlei in Sigmaringen soll eine in das fürstliche Kanzleiarchiv zu Haigerloch gelegt werden, die andere samt den 2 Kapitalbriefen zu den Akten der Pfarrei Haigerloch oder ins Stadtarchiv Haigerloch. Auch die Jesuiten sollen eine Abschrift erhalten 1748 März 2, Benzingen Fürst Joseph Friedrich ratifiziert durch Unterschrift und Lacksiegel, 1748 April 8

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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