Anbringen und Consilium betreffend Hans Brodbeck von Gärtringen, der wegen Ehebruchs zur Schwertstrafe verurteilt wurde. Gelegenheitlich der Brodbeckschen Mitschuldigen Anna Hackerin, die sich auch mit dem Brodbeckschen Sohn durch Unzucht vergangen hat, erbat sich die Juristenfakultät zu Tübingen Deklaration des in der fürstlichen Constitution vom Jahre 1586 über Bestrafung der Hurerei enthaltenen Paragraphen. Das Malefizgericht zu Herrenberg wurde hierauf angewiesen, von der Juristenfakultät zu Straßburg ein Consilium anzufordern. Gutachten des Oberrats über die Bestrafung, weitere Begutachtung durch die Juristenfakultät.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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