Henrich Ledebur zur Königsbrücken usw., Drost des Amtes Sparrenberg, Arnold Isfording, Ravensbergischer Landschreiber, und Johan Consbruch, Sparenbergischer Rentmeister, verleihen dem Leibeigenen Andreas Kemper zu Brackwede, Erbe des Kempers Kotten daselbst, auf dessen Bitten die persönliche Freiheit nach meierstättischem Recht gegen Erhöhung seiner Abgaben und Entrichtung eines Weinkaufes.