Johannes' (XXIII.) Brief an den Dekan der Marienkirche in Tewerstat vor den Mauern Bambergs. Da die Propstei zu St. Stephan in Bamberg durch die päpstliche Promotion des Bischofs (electus) Johannes II. (von Brunn 1411-1440) auf den Stuhl zu Würzburg frei wird, will der Papst, daß der Dekan den Grafen Eberhard von Wertheim, Propst zu St. Johann Neumünster zu Würzburg, einer Prüfung unterziehe und ihm, wenn er ihn für geeignet finde, die Propstei, die erste Pfründe zu St. Stephan gegenüber einer anderwärtigen Verleihung des Bischofs von Bamberg oder eines andern reserviere. Wird die Pfründe (von Eberhard auf 50 Silber M. jährlich Einkommens veranschlagt) frei, so soll er sie dem Grafen übertragen und zwar auf zwei Jahre (der Graf ist auch Kanoniker zu Köln). Die Dispens von zwei Jahren wird erteilt unter der Bedingung, daß der Graf in der Zwischenzeit die eine der Pfründen mit einer zur anderen passenden vertausche.