StA RD, MK 0026
MK Münzkabinett und Geldsammlung
Münzkabinett und Geldsammlung >> 02. Notgeld Schleswig-Holstein >> 02.05. Notgeld Gemeinde Stedesand
10. Oktober 1920
Enthält: Das liebe Strohdach, Jugend, Heimat. Das ganze Glück der einst gefühlten Zeiten. Ihr sollt mich stets bis hier zum End begleiten, wohl dem, der Euch noch hat. Taysen Stich in braun-rosa. Mittig im Oval Bauernhaus, davor auf der Straße zwei Gänse
Gemeinde Stedesand
Verzeichnung
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Feddersen, Berend H.: Das Notgeld nordfriesischer Gemeinden in den Jahren 1917 bis 1923. Beilage zur Zeitschrift "Nordfriesland" 1973, Heft 27
Ergänzungen: freier Text: NL Sön 5, Gestaltung: Thaysen
Ergänzungen: Geldwert: 25 [Fünfundzwanzig] Pfennig
Herstellerangaben: Erscheinungsort: Stedesand
Ergänzungen: freier Text: NL Sön 5, Gestaltung: Thaysen
Ergänzungen: Geldwert: 25 [Fünfundzwanzig] Pfennig
Herstellerangaben: Erscheinungsort: Stedesand
25 Pfennig Dieser Gutschein verliert seine Gültigkeit 1 Monat nach öffentlicher Bekanntmachung im Lecker Anzeiger. Stedesand, den 10. Oct. 1920. Der Gemeindevorsteher L. Sönnichsen Zu Deutschlands Fahne sturm-umwallt hält Friesland treu ergeben Jung und Alt Friesisches Wappen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
08.12.2025, 13:44 MEZ
Public Domain Mark 1.0 Universell