Heinrich Rantzau, Sohn des Johann Rantzau, Statthalter des Königs von Dänemark in den Fürstentümern Schleswig, Holstein und Dithmarschen, Rat, Amtmann zu Segeberg, erbgesessen zu Breitenburg, urkundet, dass Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg ihm das Dorf Grönau verkauft und ihm bewilligt hat, das Gut Tüschenbek gleichfalls zu kaufen. Die fürstliche Obrigkeit, Rossdienst und gemeine Landfolge behält der Herzog sich vor, und er verspricht Heinrich Rantzau solches demselben und seinen Erben als regierenden Herren zu leisten und zu tun und sich ansonsten so zu verhalten, wie er einem getreuen Untersassen von Adel gegen seinen Landesfürsten gebührt. d.d. im funffzehenhundersten darnach im einundsijbenzigisten jharen ahm tage Pauli bekeringe.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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