Abt Albrecht IV. zu Ellwangen und im Namen des Dekans und Konvents deren Pfleger Konrad von Rinderbach, Bürger zu Schwäbisch Hall (Halle), und Hans von Horkain, Bürger zu Schwäbisch Gmünd (Gemünde), verpflichten sich, die Maßnahmen des Schwäbischen Städtebunds gegen die Gebrechen und Schulden der Abtei Ellwangen anzunehmen.
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 389 U 136}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 389 Ellwangen: 'Auslesebestand'
Ellwangen: 'Auslesebestand' >> Beziehungen zu benachbarten Herrschaften >> Beziehungen zu Württemberg, Schutz und Schirm, Reformation und Sparung >> Der Schwäbische Städtebund beurkundet, dass Abt Albrecht IV. zu Ellwangen und im Namen desDekans und Konvents deren Pfleger Konrad von Rinderbach, Bürger zu Schwäb. Hall (Halle), und Hans von Horkain, Bürger zu Schwäbisch Gmünd (Gemünde), Gebrechen und Schulden halber der Abtei sich an den Bund in Ulm gewendet und ihm volle Gewalt erteilt hätten, diesen Übeln abzuhelfen. Hierauf folgen die einzelnen Punkte der Reformation in der Urkunde.
1384 Januar 18 (montag nach St. Antonien tg)
Urkunden
Ausstellungsort: Ulm
Siegler: Abt Albrecht IV. von Ellwangen; Konvent zu Ellwangen; Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg; Wilhelm von Rechberg von Gröningen; Berchtolt vom Stain von Reichenstein (Richenstain); Berchtolt vom Stain von Klingenstein (Klingenstain)
Überlieferungsart: Insert
Siegler: Abt Albrecht IV. von Ellwangen; Konvent zu Ellwangen; Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg; Wilhelm von Rechberg von Gröningen; Berchtolt vom Stain von Reichenstein (Richenstain); Berchtolt vom Stain von Klingenstein (Klingenstain)
Überlieferungsart: Insert
Der Schwäbische Städtebund beurkundet, dass Abt Albrecht IV. zu Ellwangen und im Namen desDekans und Konvents deren Pfleger Konrad von Rinderbach, Bürger zu Schwäb. Hall (Halle), und Hans von Horkain, Bürger zu Schwäbisch Gmünd (Gemünde), Gebrechen und Schulden halber der Abtei sich an den Bund in Ulm gewendet und ihm volle Gewalt erteilt hätten, diesen Übeln abzuhelfen. Hierauf folgen die einzelnen Punkte der Reformation in der Urkunde.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:41 MEZ
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- Ellwangen: 'Auslesebestand' (Bestand)
- Beziehungen zu benachbarten Herrschaften (Gliederung)
- Beziehungen zu Württemberg, Schutz und Schirm, Reformation und Sparung (Gliederung)
- Der Schwäbische Städtebund beurkundet, dass Abt Albrecht IV. zu Ellwangen und im Namen desDekans und Konvents deren Pfleger Konrad von Rinderbach, Bürger zu Schwäb. Hall (Halle), und Hans von Horkain, Bürger zu Schwäbisch Gmünd (Gemünde), Gebrechen und Schulden halber der Abtei sich an den Bund in Ulm gewendet und ihm volle Gewalt erteilt hätten, diesen Übeln abzuhelfen. Hierauf folgen die einzelnen Punkte der Reformation in der Urkunde. (Archivale)