Ulrich Langenmantels Revers, wie Er von der Stadt zu einem Untervogt aufgenommen worden, worinnen die incumbenzen, und Pflichten nach damaligen Gebrauch benennet, unter andern, daß wann ihme seine Herren ein Pferd stellen werden, Er solches auf seine Kosten füttern, ingleichem einen geschickten Knecht zu seiner Herren, und seiner Nothdurft auf sein Kost, und Lohn halten solle, dargegen ihm f. 40. Rheinisch Jährliche Besoldung versprochen wird etc. etc. Gesiegelt Ulrich R. Sigel, und Simon Zellers welches Leztern aber abgefallen.