Johann Kessel, Johan Parß, Wilhelm Pütz und die übrigen Schöffen des kurfürstlich kölnischen Stadt- und Landgerichts Hülchrath, bekunden, daß vor ihnen Thonneß Steltzman zugleich im Namen seiner Ehefrau Lutgen, kraft vorgelegter Vollmacht der Anna von Waltschoffen gen. Steltzmann, des Albert Steltzmann und seiner Ehefrau Margareten von Waltscheidt und Reinert Wietgens, der kraft Vollmacht des Henrich Kalschewr von 1639 Dezember 21 für diesen handelt, dem Abt Hermann von Eynatten von Kornelimünster 3 1/2 Morgen Bend im Schalb bei Gilverath in 2 Stücken gelegen (1: mit einer Langseite grenzend an Philip Hollens Land, das er von den Neusteren in Pachtung hat, mit der anderen an das abteiliche Eigenland, mit einer Schmalseite an die Erft und die Gilverather Pferdeweide, mit der anderen an die Rausch; 2: mit einer Langseite an die abteilichen Benden, mit der anderen an die Gilverather Halfens-Benden, mit einer Schmalseite an die genannte Rausch, mit der anderen an die abteilichen Benden grenzend, zugunsten genannter Abtei mit 9 Heller Jahrzins belastet) verkauft haben. Ankündigung des Schöffen- und Gerichtssiegels. Geben ... 1640 den 26. tag monatz januarij.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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