J. Dambroch, Erbgenahme des Reiner Rham, Doktors der Rechte, Kanonikers und Scholasters des Stifts St. Cassius und Florentius, dem die auf der Vorderseite stehende Rentverschreibung über 500 Reichstaler [von 1643 März 16] anerfallen ist, die Johann Georg Fabritius, Kanoniker und Scholaster von St. Cassius, mit den 500 Talern eingelöst hat, bekundet, die Verschreibung demselben ausgehändigt zu haben, und quittiert ihm über die 500 Taler file://fn@01 . - Er kündigt seine Unterschrift und die seiner Ehefrau sowie sein aufgedrücktes Petschaft an. Bonn den eilfften Novembris 1662.
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J. Dambroch, Erbgenahme des Reiner Rham, Doktors der Rechte, Kanonikers und Scholasters des Stifts St. Cassius und Florentius, dem die auf der Vorderseite stehende Rentverschreibung über 500 Reichstaler [von 1643 März 16] anerfallen ist, die Johann Georg Fabritius, Kanoniker und Scholaster von St. Cassius, mit den 500 Talern eingelöst hat, bekundet, die Verschreibung demselben ausgehändigt zu haben, und quittiert ihm über die 500 Taler file://fn@01 . - Er kündigt seine Unterschrift und die seiner Ehefrau sowie sein aufgedrücktes Petschaft an. Bonn den eilfften Novembris 1662.
AA 0147 Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147)
Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147) >> 1. Urkunden >> Dekan, Senior und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in der Stadt Bonn verkaufen unter Bedingungen wie in Urkunde von 1631 November 15 [s. Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 649] dem Rener Rham, Doktor der Rechte, ihrem Scholaster, dem Offizial der hiesigen archidiakonalen Präpositur-Jurisdiktion, eine Erbjahrrente von 25 Reichstalern, zahlbar am 16. März oder binnen 14 Tagen danach in der Stadt Bonn im Wohnhaus des Rentgläubigers von 1644 an, für 500 Reichstaler Kapital. Zu Unterpfand setzen sie ihren Weinzehnten und alle ihre Weingefälle und Einkünfte zu Dottendorf (-ff) und Friesdorf (Fristorff), die in durchschnittlichen Jahren 5-6 Fuder Wein erbringen und ansonsten unbelastet sind, sowie alle ihre Güter und Einkünfte inner- und außerhalb der Stadt Bonn, im Erzstift Köln und in anderer Herren Landen. Die Löse kann in Raten zu je 100 Reichstalern erfolgen. - Die Anleihe wurde aus folgendem Grund notwendig: Sie mussten zur Auslösung ihrer Kapitularkanoniker, die im jüngsten Herbst nach Rheidt (Reidt) zur Einsammlung ihrer Weingefälle geschickt und von den hessischen Feinden gefangengenommen worden waren, Geld beschaffen und mehrere Anleihen aufnehmen. Es fehlten ihnen noch 300 Reichstaler, die ihnen dann auf ihr Bitten Rham zu Händen ihres Mitbruders Johannes Tappius lieh. Außerdem mussten sie vor Jahresfrist eine rückständige Kontribution beim Clerus intraneus et secundarius erbringen. Deswegen waren sie von den Kollektoren des Klerus scharf gemahnt worden. Dazu hat Rham ihnen zu Händen ihres Mitbruders Joseph Negri, des Magisters aerarii, 200 Reichstaler vorgeschossen. - Dekan und Kapitel bevollmächtigen Johann Jakob Latomus, vereideten Prokurator des kurfürstlichen geistlichen Hofgerichts, die Approbation des Kölner Offizials einzuholen. - Dekan, Senior und Kapitel kündigen ihr Kirchensiegel ad causas und die Unterschrift ihres Sekretärs an. So geschehen Bonn denn sechszehenden tag monats Martii 1643.
1662 November 11
Diverse Registraturbildner
Pergament
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Unterschriften: J. Dambroch, Maria Catharina Rahm genandt Dambrochs
Vermerke: Unterschriften: J. Dambroch, Maria Catharina Rahm genandt Dambrochs
Urkunde
Ausstellort: Bonn
Dekan, Senior und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in der Stadt Bonn verkaufen unter Bedingungen wie in Urkunde von 1631 November 15 [s. Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 649] dem Rener Rham, Doktor der Rechte, ihrem Scholaster, dem Offizial der hiesigen archidiakonalen Präpositur-Jurisdiktion, eine Erbjahrrente von 25 Reichstalern, zahlbar am 16. März oder binnen 14 Tagen danach in der Stadt Bonn im Wohnhaus des Rentgläubigers von 1644 an, für 500 Reichstaler Kapital. Zu Unterpfand setzen sie ihren Weinzehnten und alle ihre Weingefälle und Einkünfte zu Dottendorf (-ff) und Friesdorf (Fristorff), die in durchschnittlichen Jahren 5-6 Fuder Wein erbringen und ansonsten unbelastet sind, sowie alle ihre Güter und Einkünfte inner- und außerhalb der Stadt Bonn, im Erzstift Köln und in anderer Herren Landen. Die Löse kann in Raten zu je 100 Reichstalern erfolgen. - Die Anleihe wurde aus folgendem Grund notwendig: Sie mussten zur Auslösung ihrer Kapitularkanoniker, die im jüngsten Herbst nach Rheidt (Reidt) zur Einsammlung ihrer Weingefälle geschickt und von den hessischen Feinden gefangengenommen worden waren, Geld beschaffen und mehrere Anleihen aufnehmen. Es fehlten ihnen noch 300 Reichstaler, die ihnen dann auf ihr Bitten Rham zu Händen ihres Mitbruders Johannes Tappius lieh. Außerdem mussten sie vor Jahresfrist eine rückständige Kontribution beim Clerus intraneus et secundarius erbringen. Deswegen waren sie von den Kollektoren des Klerus scharf gemahnt worden. Dazu hat Rham ihnen zu Händen ihres Mitbruders Joseph Negri, des Magisters aerarii, 200 Reichstaler vorgeschossen. - Dekan und Kapitel bevollmächtigen Johann Jakob Latomus, vereideten Prokurator des kurfürstlichen geistlichen Hofgerichts, die Approbation des Kölner Offizials einzuholen. - Dekan, Senior und Kapitel kündigen ihr Kirchensiegel ad causas und die Unterschrift ihres Sekretärs an. So geschehen Bonn denn sechszehenden tag monats Martii 1643.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.1. A - D (Tektonik)
- 1.2.1.15. Bonn (Tektonik)
- 1.2.1.15.1. St. Cassius (Tektonik)
- Bonn, St. Cassius, Urkunden AA 0147 (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- Dekan, Senior und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in der Stadt Bonn verkaufen unter Bedingungen wie in Urkunde von 1631 November 15 [s. Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 649] dem Rener Rham, Doktor der Rechte, ihrem Scholaster, dem Offizial der hiesigen archidiakonalen Präpositur-Jurisdiktion, eine Erbjahrrente von 25 Reichstalern, zahlbar am 16. März oder binnen 14 Tagen danach in der Stadt Bonn im Wohnhaus des Rentgläubigers von 1644 an, für 500 Reichstaler Kapital. Zu Unterpfand setzen sie ihren Weinzehnten und alle ihre Weingefälle und Einkünfte zu Dottendorf (-ff) und Friesdorf (Fristorff), die in durchschnittlichen Jahren 5-6 Fuder Wein erbringen und ansonsten unbelastet sind, sowie alle ihre Güter und Einkünfte inner- und außerhalb der Stadt Bonn, im Erzstift Köln und in anderer Herren Landen. Die Löse kann in Raten zu je 100 Reichstalern erfolgen. - Die Anleihe wurde aus folgendem Grund notwendig: Sie mussten zur Auslösung ihrer Kapitularkanoniker, die im jüngsten Herbst nach Rheidt (Reidt) zur Einsammlung ihrer Weingefälle geschickt und von den hessischen Feinden gefangengenommen worden waren, Geld beschaffen und mehrere Anleihen aufnehmen. Es fehlten ihnen noch 300 Reichstaler, die ihnen dann auf ihr Bitten Rham zu Händen ihres Mitbruders Johannes Tappius lieh. Außerdem mussten sie vor Jahresfrist eine rückständige Kontribution beim Clerus intraneus et secundarius erbringen. Deswegen waren sie von den Kollektoren des Klerus scharf gemahnt worden. Dazu hat Rham ihnen zu Händen ihres Mitbruders Joseph Negri, des Magisters aerarii, 200 Reichstaler vorgeschossen. - Dekan und Kapitel bevollmächtigen Johann Jakob Latomus, vereideten Prokurator des kurfürstlichen geistlichen Hofgerichts, die Approbation des Kölner Offizials einzuholen. - Dekan, Senior und Kapitel kündigen ihr Kirchensiegel ad causas und die Unterschrift ihres Sekretärs an. So geschehen Bonn denn sechszehenden tag monats Martii 1643. (Archivale)