Adolf Dietteg von Westerstetten zu Straßberg bekundet: Die verstorbene Ott Heinrich und Philipp, Brüder, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzöge in Nieder- und Oberbayern (jetzt: des Pfalzgrafen Wolfgang bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, Kammerräte zu Neuburg) hatten etliche Jahre lang seinem verstorbenen Vater Adolf Dietteg von Westerstetten (jetzt: dem Aussteller und dessen Geschwistern) auf Jakobi (25. Juli) 250 Gulden in Gold von 5.000 Gulden Hauptgut zu entrichten laut Zinsverschreibung, deren Anfang (Aussteller: Ott Heinrich und Philipp) und Ende (Datum: 1535 Juli 24, Jakobsabend) mitgeteilt werden. Von den 5.000 Gulden sind ihm 3.000 Gulden laut einem Vertrag am 16. Mai [15]54 durch Lienhart Claus, ihren fürstlichen Kammerrat, in Ulm erlegt worden. Die restlichen 2.000 Gulden sind dem Aussteller durch den Pfennigmeister des Fürsten und der neuburgischen Landschaft, Michel Herpffer, am 25. Juli [15]60 (Jakob) in Ulm zurückbezahlt worden. Der Aussteller, der dem Fürsten und den Kammerräten durch den Pfennigmeister den Zinsbrief wieder hat zustellen lassen, sagt Fürst, Kammerräte und Pfennigmeister der 50 Gulden in Gold jährlicher Zinses, dsgl. der 2.500 Gulden in Gold Hauptguts und alles hiervon herrührenden Zinses los Vermerke: unmittelbar unterhalb der Datierung alles weggeschnitten, sodaß Siegel und Unterschrift fehlen Dorsualvermerk: Gepot vnnd verpot vber Straßberg, Kaysseringen vnnd Frohnstetten, new gemacht im 1561 jare [gleichzeitig, wohl zum Bd. gehörig, dem die Urkunde als Einband diente]; No. 2 Die Urkunde, als Einband zurechtgeschnitten, war rechts und unten eingerissen; in der Mitte war eine durchgebrochene Faltstelle. Die Urkunde wurde abgelöst von Akten Straßberg Repertorium XVIII, S. 10, Nr. 28

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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