Abt. 322.9 Amt Jevenstedt (Bestand)
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Abt. 322.9
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946 >> Abt. 322 Amtsbezirke
(1656-) 1724-2004
Enthält: Amtsbezirk Jevenstedt: Verwaltung; Steuern und Finanzen; Ordnung und Sicherheit; Fürsorge; Bauverwaltung; Wege; Wasserlösung; Deiche; Landwirtschaft; Gewerbe; Jagd und Fischerei; Standeswesen.
Enthält: Amt Jevenstedt und Gemeinde/Eigenamt Westerrönfeld: Verwaltung; Vertretung; Steuern und Finanzen; Haushalt; Ordnung und Sicherheit; Soziales; Standes- und Meldewesen; Bauverwaltung; Zweckverbände; Wege und Verkehr; Ver- und Entsorgung; Wasserlösung; Flurbereinigung; Schulen; Gewerbe; Vereine, Verbände und Genossenschaften.
Beschreibung: Der Bestand enthält ausnahmsweise eine schleswig-holsteinische Amtsüberlieferung, die im Landesarchiv als kommunale Musterüberlieferung vorgehalten wird. Neben Archivalien des Amtes Jevenstedt umfasst er Unterlagen von dessen direktem Vorgänger, dem preußischen Amtsbezirk Jevenstedt, sowie von einigen der Gebietskörperschaften, die im Laufe der Zeit ebenfalls Teil des Amtes wurden. Inhaltliche Schwerpunkte sind Haushaltsangelegenheiten, Straßenbau und Wasserversorgung. Umfangreiches Chronikmaterial, das für eine Geschichte des Amtes Jevenstedt gesammelt wurde, ergänzt das Verwaltungsschriftgut.
Geschichte des Bestandsbildners: Zum Amtsbezirk Jevenstedt gehörten die Gemeinden Altenkattbek, Hörsten, Jevenstedt, Nienkattbek, Schülp, Schwabe und Westerrönfeld. 1928 wurde das nordwestliche Gebiet der Gemeinde Westerrönfeld zur Stadt Rendsburg umgemeindet.
Geschichte des Bestandsbildners: Die schleswig-holsteinische Amtsordnung von 1947 löste die Amtsbezirke auf, und die kreisangehörigen Gemeinden wurden zu Ämtern zusammengeschlossen. Diese unterstützten die Gemeinden in der Verwaltungsführung und entlasteten die Kreise. 1948 schied die Gemeinde Westerrönfeld aus dem Amt Jevenstedt aus und bildete ein Eigenamt.
Geschichte des Bestandsbildners: 1966 wurde die Kommunalverfassung der Ämter – wiederum durch die Amtsordnung – grundlegend geändert. Seitdem fungieren die Ämter als Verwaltungsbehörden der amtsangehörigen Gemeinden. Sie übernehmen zum einen deren Selbstverwaltungsangelegenheiten und erfüllen zum anderen die ihnen selbst übertragenen Landesaufgaben, beispielsweise in den Einwohnermeldeämtern und den Standesämtern. Darüber hinaus führen die Ämter die Geschäfte der aus dem amtsangehörigen Gemeinden bestehenden Zweckverbände. Ebenfalls seit 1966 bildete das Amt Jevenstedt mit dem benachbarten Amt Luhnstedt – bestehend aus den Gemeinden Brinjahe, Embühren, Hamweddel, Luhnstedt und Stafstedt – eine Verwaltungsgemeinschaft.
Geschichte des Bestandsbildners: Im Zuge der großen schleswig-holsteinischen Gebietsreform wurden diese beiden Ämter und dazu die Gemeinde Haale 1970 als Amt Jevenstedt zusammengelegt. 1974 schlossen sich die dem Amt angehörigen Gemeinden Altenkattbek, Nienkattbek und Schwabe mit der Gemeinde Jevenstedt unter deren Namen zusammen. Seitdem umfasste das Amt Jevenstedt die Gemeinden Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Hörsten, Jevenstedt, Luhnstedt, Schülp und Stafstedt. Die Gemeinde Westerrönfeld trat dem Amt mit Beginn des Jahres 2001 wieder bei.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde – bis auf einige noch direkt aus dem Amtsbezirk Jevenstedt stammenden Teile – von der Amtsverwaltung Jevenstedt auf der Grundlage eines außerordentlichen Archivierungsvertrags in den Jahren 2001 bis 2008 nach und nach an das Landesarchiv abgegeben.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 322.9 Nr. 1
Enthält: Amt Jevenstedt und Gemeinde/Eigenamt Westerrönfeld: Verwaltung; Vertretung; Steuern und Finanzen; Haushalt; Ordnung und Sicherheit; Soziales; Standes- und Meldewesen; Bauverwaltung; Zweckverbände; Wege und Verkehr; Ver- und Entsorgung; Wasserlösung; Flurbereinigung; Schulen; Gewerbe; Vereine, Verbände und Genossenschaften.
Beschreibung: Der Bestand enthält ausnahmsweise eine schleswig-holsteinische Amtsüberlieferung, die im Landesarchiv als kommunale Musterüberlieferung vorgehalten wird. Neben Archivalien des Amtes Jevenstedt umfasst er Unterlagen von dessen direktem Vorgänger, dem preußischen Amtsbezirk Jevenstedt, sowie von einigen der Gebietskörperschaften, die im Laufe der Zeit ebenfalls Teil des Amtes wurden. Inhaltliche Schwerpunkte sind Haushaltsangelegenheiten, Straßenbau und Wasserversorgung. Umfangreiches Chronikmaterial, das für eine Geschichte des Amtes Jevenstedt gesammelt wurde, ergänzt das Verwaltungsschriftgut.
Geschichte des Bestandsbildners: Zum Amtsbezirk Jevenstedt gehörten die Gemeinden Altenkattbek, Hörsten, Jevenstedt, Nienkattbek, Schülp, Schwabe und Westerrönfeld. 1928 wurde das nordwestliche Gebiet der Gemeinde Westerrönfeld zur Stadt Rendsburg umgemeindet.
Geschichte des Bestandsbildners: Die schleswig-holsteinische Amtsordnung von 1947 löste die Amtsbezirke auf, und die kreisangehörigen Gemeinden wurden zu Ämtern zusammengeschlossen. Diese unterstützten die Gemeinden in der Verwaltungsführung und entlasteten die Kreise. 1948 schied die Gemeinde Westerrönfeld aus dem Amt Jevenstedt aus und bildete ein Eigenamt.
Geschichte des Bestandsbildners: 1966 wurde die Kommunalverfassung der Ämter – wiederum durch die Amtsordnung – grundlegend geändert. Seitdem fungieren die Ämter als Verwaltungsbehörden der amtsangehörigen Gemeinden. Sie übernehmen zum einen deren Selbstverwaltungsangelegenheiten und erfüllen zum anderen die ihnen selbst übertragenen Landesaufgaben, beispielsweise in den Einwohnermeldeämtern und den Standesämtern. Darüber hinaus führen die Ämter die Geschäfte der aus dem amtsangehörigen Gemeinden bestehenden Zweckverbände. Ebenfalls seit 1966 bildete das Amt Jevenstedt mit dem benachbarten Amt Luhnstedt – bestehend aus den Gemeinden Brinjahe, Embühren, Hamweddel, Luhnstedt und Stafstedt – eine Verwaltungsgemeinschaft.
Geschichte des Bestandsbildners: Im Zuge der großen schleswig-holsteinischen Gebietsreform wurden diese beiden Ämter und dazu die Gemeinde Haale 1970 als Amt Jevenstedt zusammengelegt. 1974 schlossen sich die dem Amt angehörigen Gemeinden Altenkattbek, Nienkattbek und Schwabe mit der Gemeinde Jevenstedt unter deren Namen zusammen. Seitdem umfasste das Amt Jevenstedt die Gemeinden Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Hörsten, Jevenstedt, Luhnstedt, Schülp und Stafstedt. Die Gemeinde Westerrönfeld trat dem Amt mit Beginn des Jahres 2001 wieder bei.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde – bis auf einige noch direkt aus dem Amtsbezirk Jevenstedt stammenden Teile – von der Amtsverwaltung Jevenstedt auf der Grundlage eines außerordentlichen Archivierungsvertrags in den Jahren 2001 bis 2008 nach und nach an das Landesarchiv abgegeben.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 322.9 Nr. 1
141 lfd. M.
Bestand
Literatur: Ute Neuhaus: 100 Jahre Amt Jevenstedt. Hrsg. vom Amtsvorsteher des Amtes Jevenstedt. Jevenstedt 1990.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ