Da von den eigenhörigen Leuten der Otiliie von Fürstenberg, Äbtissin des freiweltlichen Stifts Heerse und Frau zu Oelinghausen, sowie der Jungfern daselbst einige auf Kotten säßen, die dem Johan von der Berschwort zur Dreckburg und Hüsten in Herdringen gehörten, und da wiederum eigenhörige Leute des von der Berschwort auf Gütern wohnten, die dem Kloster Oelinghausen dort zukämen, wird zur Verhütung künftiger Irrungen folgender Vertrag geschlossen: Da die Kinder der + Greten und Cordt Micheals, und zwar Trine, Bernd, Friederich, Diederich, Jorgen und Herman dem Hause Hüsten leibeigen seien, überläßt Johan diese sechs Kinder dem Kloster Oelinghausen. Dafür erhält er vom Kloster den Thonies Scheffer auf dem Hofe zu Bellingsen (Bellnickhauses houe), seine Frau Trine Bossefogels, die Agathe, die Frau des Remberth Gruters, mit ihrem Sohn Melchior Gruters, die Stine Bartscherers, die Frau des Herman Scheings, die alle auf den Gütern des von der Berschwort zu Herdringen sitzen. Nachdem dem von der Berschwort die Nachkommen (nachlaß) der + Grethen Michaels zugefallen sind, wohnen noch Johan Hoiffnagell, Thonies Schwartekop und Gerdruth, die Frau des Nachrhades, ebenfalls auf Gütern des Hauses Hüsten zu Herdringen. Sie werden daher ebenfalls dem von der Berschwort als Leibeigene überlassen. Die Kinder der Stinen Bartscherers und der Gerdruth der Nachrhadeschen, die vor diesem Vertrag geboren sind, und zwar die Bartscherers Kinder Johan und Elseke sowie die Nachrhadeschen Kinder Lentzen, Grete, Cordt und Hilbergh, bleiben den von Oelinghausen als Leibeigene vorbehalten. Da auch zu Zeiten des + Propstes Henrich von Werne zwischen denen von Plettenberg und dem Kloster Oelinghausen namens des Hauses Hüsten wegen der + Annen Stevens von der Rhaenn, Meierschen auf dem Potthove, der Frau des Blessien Potthoves, und ihren ehelichen Kindern ein Vertrag vereinbart wurde, den man aber nicht schriftlich festhielt, daß nämlich denen von Plettenberg und dem Hause Hüsten die + Anna mit ihren zwei Söhnen Jasper und Lambert und ihrer Tochter Else mit ihren Kinder als Leibeigene des Hauses Hüsten verbleiben, während denen von Oelinghausen die Grete, Melchior und Anna Potthoves zufallen sollten, wurde nun diese frühere Vereinbarung in den jetzigen Rezeß bestätigt, und zwar am 11. Nov. 1590 in Anwesenheit des Kaplans Matthiessen, des Wirtes Peter Rhatt und des Jorgen Keiser, Diener zu Oelinghausen. Bevor aber dieser Eigenhörigentausch aufgezeichnet und besiegelt werden konnte, ist Johann von der Berschwort verstorben. Daher wird der Tausch erneut bestätigt durch die Frau und die Jungfern und die Erben des Johan von der Berschwort, und zwar durch Conrad von der Berschwort, Scholaster zu St. Mauritz im Stift Münster, und seinen Bruder Hillebrand von der Berschwort zu Dortmund als Vormünder der Kinder des Johann von der Berschwort. Über diesen Vertrag werden zwei gleichlautende Ausfertigungen erstellt. Zeugen: Matthias Eversberg, Kaplan, Jorgen Keiser und Dietherich Lodewichs, Thonies Mulher und Johan Elverdinck. Geschehen und verhandelt 1593 Feb. 10.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view