Klage auf Vollstreckung des eigenen Urteils von 1667, womit eine Schuldforderung der Klägerin in Höhe von 684 1/2 Rtlr. gegen Lic. Arnold von Megen und nach seinem Tod gegen seinen Schwiegersohn Johann Adolf Steingen, nunmehr dessen Witwe Gertrud von Megen anerkannt worden sei. Die Beklagten lassen ein, daß die Sache noch unerörtert im Revisionverfahren vor denjül.-berg. Kommissaren schwebe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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