Klage auf Vollstreckung des eigenen Urteils von 1667, womit eine Schuldforderung der Klägerin in Höhe von 684 1/2 Rtlr. gegen Lic. Arnold von Megen und nach seinem Tod gegen seinen Schwiegersohn Johann Adolf Steingen, nunmehr dessen Witwe Gertrud von Megen anerkannt worden sei. Die Beklagten lassen ein, daß die Sache noch unerörtert im Revisionverfahren vor denjül.-berg. Kommissaren schwebe.
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Klage auf Vollstreckung des eigenen Urteils von 1667, womit eine Schuldforderung der Klägerin in Höhe von 684 1/2 Rtlr. gegen Lic. Arnold von Megen und nach seinem Tod gegen seinen Schwiegersohn Johann Adolf Steingen, nunmehr dessen Witwe Gertrud von Megen anerkannt worden sei. Die Beklagten lassen ein, daß die Sache noch unerörtert im Revisionverfahren vor denjül.-berg. Kommissaren schwebe.
AA 0627, 3681 - M 622/1674
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1670 - 1680 (1564 - 1680)
Enthaeltvermerke: Kläger: Elisabeth von Hoen (Horn), Witwe des Dr. Franz von Megen, seit 1672 ihre Söhne Johann Gerhard von Megen und Franz Kaspar von Megen Beklagter: Jül.-berg. Kanzler und Räte zu Düsseldorfund Konsorten Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann Philipp Nidderer 1669 - Subst.: Dr. Johann Nikolaus Hoen - Subst.: Dr. Wolfgang Vetterle 1672 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff [1656] 1671 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz - Dr. Johann Leonhard Schommartz 1680 - Subst.: Lic. Johann Philipp Nidderer Prozeßart: Mandati de exequendo cum clausula Instanzen: RKG 1670 - 1680 (1564 - 1680) Beweismittel: Schuldenabrechnung zwischen Lic. Arnold von Megen und Elisabeth von Horn, verwitwete von Megen von 1656 (Q 3). Schuldenabrechnung zwischen den Brüdern Lic. Arnold von Megen und Dr. Gerhard von Megen von 1641 (Q 11). Notiz des Dr. Gerhard von Megen über das Begräbnis seines Vaters Johann von Megen am 12. Sept. 1639 in der Pfarrkirche zu Düsseldorf (Q 12). Rechnungen über die Begräbniskosten von 1640, unterschrieben von Lic. Arnold von Megen, Gerhard von Megen, Anna von Megen gen. Hambloch und Helena von Megen gen. von der Stegen (Q 13) und über Folgekosten von 1642 - 1644 (Q 15). Weitere Rechnungen (Q 16 - 20). Rezesse des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm bei Rhein von 1661 zur Ergänzung der Kanzleiprozeßordnung von 1657 (Q 43). Rezeß von 1675 über die Bewahrung von Privilegien, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten (Q 46). Bestätigung der revidierten jül.-berg. Rechtsordnung und Reformation von 1564 durch Kaiser Maximilian II. von 1564 (Q 45). Beschreibung: 3 cm, 125 Bl., lose; Q 1 - 8, 10 - 51, 1 Beilage, es fehlt Q 9.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:21 MESZ