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Personen unter Polizeiaufsicht
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Landratsamt Schleiden >> 3. Polizeiwesen >> 3.2. Straf- und Sicherheitspolizei
1860-1873
Enthaeltvermerke: Enthält: Schriftwechsel aufgrund des Antrags, den in Weidenau, Bürgermeisterei Heimbach wohnhaften ehemaligen Häftling Johann Wilhelm Breuer unter Polizeiaufsicht zu stellen, 1860; Berichte der Bürgermeister an den Landrat, betreffend die Handhabung der Polizeiaufsicht in der jeweiligen Bürgermeisterei, gegebenenfalls mit Angabe der Namen der unter Aufsicht stehenden Personen, sowie daran anknüpfender Schriftwechsel, 1860/61 und 1868; Schriftwechsel, betreffend die polizeiliche Beaufsichtigung bestimmter Personen, 1861 und 1867-1873; Berichte der Bürgermeister an den Landrat, betreffend die Meldung der in der jeweiligen Bürgermeisterei unter Polizeiaufsicht stehenden Personen, sowie daran anknüpfender Schriftwechsel, 1864, 1869/70 und 1872; tabellarische Verzeichnisse der im Kreis Schleiden unter Polizeiaufsicht stehenden Personen, [1868], 1869/70 [und 1873]; Auszug aus dem Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Johann Heinrich Eisleb vom 1.4.1867 wegen Diebstahls, lautend auf sechs Monate Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1867; Auszug aus dem Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Johann Hubert Kirch vom 3.4.1867 wegen Diebstahls, lautend auf ein Jahr Gefängnis und zwei Jahre Polizeiaufsicht, 1867; Auszug aus dem Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Jacob Heuss vom 3.7.[1867] wegen Diebstahls, lautend auf zwei Jahre Gefängnis und zwei Jahre Polizeiaufsicht, [1867]; Auszug aus dem Urteil des königlichen Landgerichts in Aachen gegen Paul Becker vom 9.11.1866 wegen Jagd- und Fischfrevels, lautend auf sechs Monate Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1866; Auszug aus dem Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Maria Anna Mungen vom 9.1.1867 wegen Diebstahls, lautend auf sechs Monate Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1867; Auszug aus dem Urteil des königlichen Landgerichts in Aachen gegen Anna Gertrud Göbel vom 9.2.1867 wegen Diebstahls und Landstreicherei, lautend auf acht Monate Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1867; Auszug aus dem Urteil des königlichen Landgerichts in Aachen gegen Anna Margaretha Göbel vom 9.2.1867 wegen Diebstahls und Landstreicherei, lautend auf sechs Monate Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1867; Entlassungsschein der Kölner Strafanstalt für Elisabeth Fehnen, geborene Mahltez, 1867; Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Jacob Hollenweber vom 3.2.1868 wegen Diebstahls, lautend auf fünf Jahre Gefängnis und zehn Jahre Polizeiaufsicht, 1868; Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Johann Noel vom 20.4.1868 wegen Diebstahls, lautend auf achtzehn Monate Gefängnis und zwei Jahre Polizeiaufsicht, 1868; Erlass des Innenministers, betreffend Erkundigungen des Ministeriums über die Erfahrungen der untergeordneten Behörden mit der Zirkularverfügung über die Polizeiaufsicht über entlassene Gefangene vom 22.5.1866, 13.6.1868; Schriftwechsel, betreffend die Führung von Personalakten über Personen unter Polizeiaufsicht durch die zuständigen Bürgermeistereien, 1868; Abschrift des Auszugs aus dem Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Jacob Schumacher vom 18.4.1864 wegen Diebstahls, lautend auf fünf Jahre Gefängnis und fünf Jahre Polizeiaufsicht, 1869; Auszug aus dem Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Georg Hemer vom 12.4.1869 wegen Diebstahls, lautend auf drei Jahre Gefängnis und drei Jahre Polizeiaufsicht, 1869; Auszug aus dem Urteil des königlichen Landgerichts in Aachen gegen Clemens [Esser] von 1869 wegen Diebstahls, lautend auf ein Jahr Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1869; Aufzeichnungen über die Führung des entlassenen Häftlings Johann Noel, 1869; Auszug aus dem Urteil des königlichen Assisenhofs in Aachen gegen Hubert Schütteler vom 9.10.1869 wegen Diebstahls und Landstreicherei, lautend auf sechs Monate Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1869; Auszug aus dem Urteil des königlichen Landgerichts in Aachen gegen Jacob Schumacher vom 24.12.1870 wegen Diebstahls und Landstreicherei, lautend auf ein Jahr Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1870; Aufzeichnungen über die Führung der aus der Haft entlassenen Katharina Strunk, 1869/70; Abschrift des Auszugs aus dem Urteil der königlichen Kreisgerichts-Deputation in Broich gegen Peter Lückerath vom 31.12.1867 wegen Diebstahls, lautend auf zwei Jahre Gefängnis und zwei Jahre Polizeiaufsicht, 1867; Aufzeichnungen über die Führung des entlassenen Häftlings Clemens Esser, 1870; Auszug aus dem Urteil des königlichen Landgerichts in Aachen gegen Peter Lückerath vom 9.9.1870 wegen Diebstahls und Landstreicherei, lautend auf sechs Monate Gefängnis und ein Jahr Polizeiaufsicht, 1870; Aufzeichnungen über die Führung des entlassenen Häftlings Jacob Schumacher, 1870; Mitteilung des Innenministers, dass der König von Preußen dem Tagelöhner Hubert Schmitz die ihm aberkannte Nationalkokarde wieder verliehen und die über Schmitz verhängte lebenslängliche Polizeiaufsicht aufgehoben hat, 1872.
Landratsamt Schleiden
4cm
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.