Bischof Otto von Münster verpfändet dem Ritter Jakob von Langen (Lancgen), seinem Droste in Landegge (Landecge), und dessen Söhnen Statius, Herbord, Rudolf, Jakob, Rittern, und Otto, Knappen, sowie den Brüdern Dietrich, Ritter, und Jakob, Söhnen des verstorbenen Ludolf von Schonebeek (Sconenbeke), Enkeln (nepotes) Jakobs, für 800 Mark münsterischer Pfennige das Drostenamt in Landegge samt Zubehör, Rechten und Einkünften, und zwar so lange, bis Jakob die Pfandsumme aus dem Amt wieder eingenommen hat. Über die Amtseinkünfte hat er jährlich Rechnung zu legen. 100 Schafböcke (arietes), 100 Schweine und die Butter, die zu Michaelis aus dem Markt (nundine) in Meppen einkommen, hat er dem Bischof alljährlich auf dessen Kosten zu liefern. Innerhalb der nächsten drei Jahre darf er unter keinen Umständen seines Amtes entsetzt werden. Stirbt er, soll der Bischof einen seiner Söhne oder Enkel zum Nachfolger bestimmen. Während der Amtszeit Jakobs oder eines seiner Nachkommen darf sich kein anderes Familienmitglied in die Amtsführung einmischen. Siegelankündigung des Bischofs. Zeugen: Simon von Rietberg (Retberch), Bruder des Ausstellers, Dietrich von Rhemen (Remen), Domherren in Münster, Rudolf von Langen (Lancgen), Ritter, Johannes Lewe, die Brüder Heinrich und Gottfried Travelman und Sweder von Ahlen, Bürger zu Münster. die beati Mauricii