Jakob ("Ja/e/ck") Zimmermann von Wangen [Lkr. Ravensburg] und seine Ehefrau Elisabeth Füglin von Altheim ("Althain") [Altheim/Lkr. Biberach oder Altheim ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] bekennen, dass sie sich in die Leibeigenschaft des Ulmer Stadtschreibers Ambrosius Neithardt und seiner Geschwister begeben haben. Jakob Zimmermann schwört und seine Ehefrau gelobt an Eides statt, dass sie weder sich selbst noch ihr Hab und Gut ihren Leibherren entfremden oder entziehen und sich ohne deren Willen nicht aus der Leibeigenschaft begeben werden. Sie verpflichten sich, sich nicht in den Schutz eines Gotteshauses oder Klosters oder einer weltlichen Person zu stellen oder Bürger bzw. Einwohner in einer Stadt zu werden ohne Zustimmung ihrer Leibherren. Bei Zuwiderhandeln müssen sie eine Strafe von 50 Pfund Heller bezahlen.