Johannes, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, beurkundet, dass er und seine Vorfahren vom Heiligen Stuhl das Privilegium erhalten haben, da auch in einer Kirche, auf der das Interdikt ruhe, oder in Gegenwart von exkommunizierten Personen Messe gelesen werden dürfe. Aus Anlaß nun der Exequien, die für den verstorbenen Grafen Eberhard von Württemberg zu Stuttgart (Stückgarten) gehalten werden und denen die wegen Streitigkeiten mit dem Kloster Neresheim exkommunizierten Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen beiwohnen wollen, macht er den Abt Albrecht IV. von Ellwangen zu seinem Kaplan und spricht ihm das Privilegium zu, in seiner Gegenwart daselbst die Messe lesen zu dürfen.