Burtscheid, Urkunden AA 0183 (Bestand)
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AA 0183 120.48.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.2. Geistliche Institute >> 1.2.1. A - D >> 1.2.1.22. Burtscheid
948-1788
Rechtsgeschäfte
Bestandsbeschreibung: Vgl. insgesamt: Katrinette Bodarwé, Aachen-Burtscheid - Abtei Burtscheid (ca. 997-1802), in: Nordrheinisches Klosterbuch. Lexikon der Stifter und Klöster bis 1815, hg. v. Manfred Groten u. a., Bd. 1, Siegburg 2009, S. 209-220 (mit ausführlichen Quellen- und Literaturangaben); außerdem Friedrich Wilhelm Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 4, Siegburg 1964, S. 74-78.
Übersicht über den Bestand:
Das Archiv der Abtei Burtscheid ward bei dem Annähern der französischen Armee im Jahr 1793 nach Düsseldorf geflüchtet, wo es geheim und unbeachtet geblieben, bis der Bürgermeister von Burtscheid um das Jahr 1828 Kunde davon erhielt, dasselbe zurückschaffen ließ und der Königlichen Regierung zu Aachen darüber Anzeige machte. Nach dem Auftrage der Hohen Ministerien des Königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten wurde es im Februar 1833 mit den Archiven von Stablo-Malmedy von dem Unterzeichneten an Ort und Stelle in Empfang genommen und dem Königlichen-Provinzial-Archiv zu Düsseldorf einverleibt.
Während dessen Wiederanwesenheit zu Burtscheid benützte der nunmehrige Stadtbibliothekar zu Aachen, Christian Quix, die Gelegenheit, Abschrift von den meisten älteren Urkunden zu nehmen, die er in einer Schrift: ”Geschichte der ehemaligen Reichsabtei Burtscheid von ihrer Gründung im 7. Jahrhundert bis 1400. Nebst Urgeschichte der Stadt Aachen, des Fleckens Stolberg, des Städtchens Gengelt und einer Übersicht der Länder zwischen Ruhr und Maas bis auf Carl d. G. - Aachen, in Kommission bei J. A. Mayer, 1834“ abdrucken lassen. Dieser Mann besitzt leider, wie die erwähnte und mehrere vorhergehende kleine Schriften beweisen, mehr Neigung als Beruf zum Geschichtsschreiber und schadet dadurch, dass er den ihm zugänglich gewesenen, im Übrigen wichtigen, Urkunden durch ungeeignete Veröffentlichung den Reiz der Neuheit abstreift, während seine Bearbeitung unfruchtbar, voll Irrtum und Bruchstück bleibt, jeder reifern Behandlung des Stoffes.
Die Urkunde Ottos I. von dem Jahr 947 erzählt, dass uranfänglich der Majordomus Clodulf in den Villen Breotio und Littemala 2 Kirchen, jene dem h. Peter, diese dem h. Martin geweiht, erbaut und verordnet habe, dass bei jeder 12 Matricularii (anfänglich mit der Verpflichtung zu regelmäßigen kirchlichen Andachten und Verrichtungen, später Geistliche) unter einem Abte und Küster bestehen und stets ergänzt werden sollten; welche Kirchen in der Folge Pipin mit seiner Gemahlin Blictrud beschenkt habe und die jetzt Otto I. in allen ursprünglichen Einrichtungen bestätige. Was bis dahin Niemandem in den Sinn gekommen, will Hr. Quix nun entdecken: Breotio, sagt er, ist Burtscheid. Obgleich in der Urkunde Heinrichs II. ausdrücklich erwähnt wird, dass Otto III. zuerst die Kirche zu Burtscheid zu gründen angefangen: ”qui ipsum locum (Purceto) a fundamento ad Dei servitium ordinare cepit“, und derselbe Kaiser Heinrich II. in seiner vorhergehenden Urkunde von dem Jahr 1016 sagt, dass er die Kirche zu Burtscheid ausgebaut ”ad ecclesiam, quae in loco Porcied nominato nostra devotione constructa consistit“; obgleich diese Burtscheider Kirche, wie die jetzt angeführte Urkunde enthält, dem h. Apollinar und Nicolaus geweiht ist, und das Archiv keine Spur davon ergibt, dass jemals Matricularien mit der Kongregation zu Burtscheid verbunden gewesen: so soll dennoch Breotio, mittelst einer sehr willkürlichen Veränderung der Buchstaben und Laute, Purceto, Porcied, Burtscheid bedeuten.
Breotio muß vielmehr das jetzige Rütten sein. Zwar lautet dieser Ortsname in der Urkunde Heinrichs II. von dem Jahr 1018, wodurch die Abtei Burtscheid einen Hof zu Rütten eintauscht, Riuti oder Rioti; allein bei Abfassung der zuerst erwähnten Urkunde Ottos I. hatte man sichtlich noch jene des ersten Stifters Clodulf aus dem 7. Jahrhundert, wie es die wiederholten, jener frühen Zeit ganz eigentümlichen Ausdrücke und Sprachfehler ”ad basilicas in villas nuncupatas Breotio et Littemala“ statt ecclesias und in villis, vor Augen, und es ist dem Ausbildungsgange der fränkisch-gallischen Sprache ganz angemessen, dass der zu Heinrichs II. Zeiten vorkommende Ausdruck Riuti 300 Jahre früher Reotio gelautet, statt des B aber ein H, wodurch das folgende r verstärkt wurde, wie z. B. in Hrabanus, gestanden habe.
Auf Rütten passt der Inhalt der Urkunde genau. Die dortige Kirche war dem h. Martin geweiht, mit derselben eine Korporation bis zur jüngeren Zeit verpaart, welche aus 12 Präbendierten unter einem Abten und Küster, wovon es in den Statuten für diese Kirche von dem Jahr 1282 heißt ”custos qui matricularius ibidem censetur“, bestanden hat und worüber Burtscheid seit der frühesten Zeit und ohne einen andern Titel desfalls zu besitzen, das Patronat und Kollationsrecht ausübte.
Eine eigentliche Stiftungsurkunde für die abteiliche Kirche zu Burtscheid, deren Anlage Otto III. zuerst unternommen und Heinrich II. vollendet, ist nicht vorhanden. Sehr wahrscheinlich sind bei der Stiftung die Kirchen zu Rütten und Littemala derselben untergeben, letztere vielleicht inkorporiert worden. Der Ort Littemala ist nicht mehr mit Bestimmtheit nachzuweisen.
Burtscheid, ganz in der Nähe von Aachen, der alten Kaiserpfalz, war ohne Zweifel eine jener Villen, womit die Paläste der fränkischen Könige berentet waren und wovon das Capitulare de villis handelt. Heinrich II. schenkte im Jahr 1018 zu seiner Stiftung alle Novalien in einem Umkreise von Burtscheid, den die Urkunde genau bezeichnet (”infra murum qui dicitur Bruel“ heißt: innerhalb des Moorgrundes, nicht der Mauer, wie Hr. Quix erklärt). Heinrich III. fügte 1040 alle, früher dem Königlichen Fiskus untergebenen Hörigen in der villa Porceto hinzu, wodurch ein abteiliches Gebiet entstand, welches im Jahr 1351 der Stadt Aachen mit mehreren darauf bezüglichen Urkunden übertragen worden.
Die Benediktiner zu Burtscheid hatten durch unordentlichen Haushalt die dortige Stiftung allmählich sinken lassen; eine gänzliche Reform war nötig geworden. Erzbischof Engelbert von Köln, als damaliger Reichsvikar, versetzte daher im Jahr 1222 die Zisterziensernonnen auf dem Salvatorsberg von Aachen in die Abtei Burtscheid, wo nur noch einige Geistliche übrig waren und verleibte dieser Abtei jene Stiftung mit deren Besitzungen ein.
Das Archiv dieser kombinierten Korporation besitzt mehrere geschichtlich wichtige Urkunden, die einer Stelle in einem umfassenden Urkundenbuche des Niederrheins durchaus würdig sind.
Düsseldorf, am 31. Dezember 1834 (Lacomblet, Archivrath)
Bestandsbeschreibung: Vgl. insgesamt: Katrinette Bodarwé, Aachen-Burtscheid - Abtei Burtscheid (ca. 997-1802), in: Nordrheinisches Klosterbuch. Lexikon der Stifter und Klöster bis 1815, hg. v. Manfred Groten u. a., Bd. 1, Siegburg 2009, S. 209-220 (mit ausführlichen Quellen- und Literaturangaben); außerdem Friedrich Wilhelm Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 4, Siegburg 1964, S. 74-78.
Übersicht über den Bestand:
Das Archiv der Abtei Burtscheid ward bei dem Annähern der französischen Armee im Jahr 1793 nach Düsseldorf geflüchtet, wo es geheim und unbeachtet geblieben, bis der Bürgermeister von Burtscheid um das Jahr 1828 Kunde davon erhielt, dasselbe zurückschaffen ließ und der Königlichen Regierung zu Aachen darüber Anzeige machte. Nach dem Auftrage der Hohen Ministerien des Königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten wurde es im Februar 1833 mit den Archiven von Stablo-Malmedy von dem Unterzeichneten an Ort und Stelle in Empfang genommen und dem Königlichen-Provinzial-Archiv zu Düsseldorf einverleibt.
Während dessen Wiederanwesenheit zu Burtscheid benützte der nunmehrige Stadtbibliothekar zu Aachen, Christian Quix, die Gelegenheit, Abschrift von den meisten älteren Urkunden zu nehmen, die er in einer Schrift: ”Geschichte der ehemaligen Reichsabtei Burtscheid von ihrer Gründung im 7. Jahrhundert bis 1400. Nebst Urgeschichte der Stadt Aachen, des Fleckens Stolberg, des Städtchens Gengelt und einer Übersicht der Länder zwischen Ruhr und Maas bis auf Carl d. G. - Aachen, in Kommission bei J. A. Mayer, 1834“ abdrucken lassen. Dieser Mann besitzt leider, wie die erwähnte und mehrere vorhergehende kleine Schriften beweisen, mehr Neigung als Beruf zum Geschichtsschreiber und schadet dadurch, dass er den ihm zugänglich gewesenen, im Übrigen wichtigen, Urkunden durch ungeeignete Veröffentlichung den Reiz der Neuheit abstreift, während seine Bearbeitung unfruchtbar, voll Irrtum und Bruchstück bleibt, jeder reifern Behandlung des Stoffes.
Die Urkunde Ottos I. von dem Jahr 947 erzählt, dass uranfänglich der Majordomus Clodulf in den Villen Breotio und Littemala 2 Kirchen, jene dem h. Peter, diese dem h. Martin geweiht, erbaut und verordnet habe, dass bei jeder 12 Matricularii (anfänglich mit der Verpflichtung zu regelmäßigen kirchlichen Andachten und Verrichtungen, später Geistliche) unter einem Abte und Küster bestehen und stets ergänzt werden sollten; welche Kirchen in der Folge Pipin mit seiner Gemahlin Blictrud beschenkt habe und die jetzt Otto I. in allen ursprünglichen Einrichtungen bestätige. Was bis dahin Niemandem in den Sinn gekommen, will Hr. Quix nun entdecken: Breotio, sagt er, ist Burtscheid. Obgleich in der Urkunde Heinrichs II. ausdrücklich erwähnt wird, dass Otto III. zuerst die Kirche zu Burtscheid zu gründen angefangen: ”qui ipsum locum (Purceto) a fundamento ad Dei servitium ordinare cepit“, und derselbe Kaiser Heinrich II. in seiner vorhergehenden Urkunde von dem Jahr 1016 sagt, dass er die Kirche zu Burtscheid ausgebaut ”ad ecclesiam, quae in loco Porcied nominato nostra devotione constructa consistit“; obgleich diese Burtscheider Kirche, wie die jetzt angeführte Urkunde enthält, dem h. Apollinar und Nicolaus geweiht ist, und das Archiv keine Spur davon ergibt, dass jemals Matricularien mit der Kongregation zu Burtscheid verbunden gewesen: so soll dennoch Breotio, mittelst einer sehr willkürlichen Veränderung der Buchstaben und Laute, Purceto, Porcied, Burtscheid bedeuten.
Breotio muß vielmehr das jetzige Rütten sein. Zwar lautet dieser Ortsname in der Urkunde Heinrichs II. von dem Jahr 1018, wodurch die Abtei Burtscheid einen Hof zu Rütten eintauscht, Riuti oder Rioti; allein bei Abfassung der zuerst erwähnten Urkunde Ottos I. hatte man sichtlich noch jene des ersten Stifters Clodulf aus dem 7. Jahrhundert, wie es die wiederholten, jener frühen Zeit ganz eigentümlichen Ausdrücke und Sprachfehler ”ad basilicas in villas nuncupatas Breotio et Littemala“ statt ecclesias und in villis, vor Augen, und es ist dem Ausbildungsgange der fränkisch-gallischen Sprache ganz angemessen, dass der zu Heinrichs II. Zeiten vorkommende Ausdruck Riuti 300 Jahre früher Reotio gelautet, statt des B aber ein H, wodurch das folgende r verstärkt wurde, wie z. B. in Hrabanus, gestanden habe.
Auf Rütten passt der Inhalt der Urkunde genau. Die dortige Kirche war dem h. Martin geweiht, mit derselben eine Korporation bis zur jüngeren Zeit verpaart, welche aus 12 Präbendierten unter einem Abten und Küster, wovon es in den Statuten für diese Kirche von dem Jahr 1282 heißt ”custos qui matricularius ibidem censetur“, bestanden hat und worüber Burtscheid seit der frühesten Zeit und ohne einen andern Titel desfalls zu besitzen, das Patronat und Kollationsrecht ausübte.
Eine eigentliche Stiftungsurkunde für die abteiliche Kirche zu Burtscheid, deren Anlage Otto III. zuerst unternommen und Heinrich II. vollendet, ist nicht vorhanden. Sehr wahrscheinlich sind bei der Stiftung die Kirchen zu Rütten und Littemala derselben untergeben, letztere vielleicht inkorporiert worden. Der Ort Littemala ist nicht mehr mit Bestimmtheit nachzuweisen.
Burtscheid, ganz in der Nähe von Aachen, der alten Kaiserpfalz, war ohne Zweifel eine jener Villen, womit die Paläste der fränkischen Könige berentet waren und wovon das Capitulare de villis handelt. Heinrich II. schenkte im Jahr 1018 zu seiner Stiftung alle Novalien in einem Umkreise von Burtscheid, den die Urkunde genau bezeichnet (”infra murum qui dicitur Bruel“ heißt: innerhalb des Moorgrundes, nicht der Mauer, wie Hr. Quix erklärt). Heinrich III. fügte 1040 alle, früher dem Königlichen Fiskus untergebenen Hörigen in der villa Porceto hinzu, wodurch ein abteiliches Gebiet entstand, welches im Jahr 1351 der Stadt Aachen mit mehreren darauf bezüglichen Urkunden übertragen worden.
Die Benediktiner zu Burtscheid hatten durch unordentlichen Haushalt die dortige Stiftung allmählich sinken lassen; eine gänzliche Reform war nötig geworden. Erzbischof Engelbert von Köln, als damaliger Reichsvikar, versetzte daher im Jahr 1222 die Zisterziensernonnen auf dem Salvatorsberg von Aachen in die Abtei Burtscheid, wo nur noch einige Geistliche übrig waren und verleibte dieser Abtei jene Stiftung mit deren Besitzungen ein.
Das Archiv dieser kombinierten Korporation besitzt mehrere geschichtlich wichtige Urkunden, die einer Stelle in einem umfassenden Urkundenbuche des Niederrheins durchaus würdig sind.
Düsseldorf, am 31. Dezember 1834 (Lacomblet, Archivrath)
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ