1.) Der halbe Zehnt von dem neuen Gut an dem (Rodern) und von der Allmende zu Hausen [vermutlich Groß-Hausen, Ortsteil der Gem. Einhausen, Lkr. Be...
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Urk. 14, 5165
A I u, von Frankenstein sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Franckensteine und Schwertzele zu Willingshausen, Nr. 8
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
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1535 Januar 05
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der halbe Zehnt von dem neuen Gut an dem (Rodern) und von der Allmende zu Hausen [vermutlich Groß-Hausen, Ortsteil der Gem. Einhausen, Lkr. Bergstraße] bei Lorsch; 2.) der ganze Flachszehnt zu Hausen bei Lorsch und 30 Schillinge Heller für den kleinen Zehnt, die die Gemeinde Hausen jährlich geben soll. Die Lehen waren ehemals von dem verstorbenen Konrad von (Sweinken) heimgefallen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Peter Hermann, Notar und Kellner des Philipp zu Frankenstein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Peter Hermann, Notar und Kellner des Philipp zu Frankenstein
Belehnte/r: Ulrich Wolf von Flehingen, Vogt zu Bretten, Wilhelm von Sternfels (Sternfelsch) und Hans von Wallbrunn als Vormünder des Sohnes des verstorbenen Georg zu Frankenstein, Philipp zu Frankenstein, bzw. dessen Bevollmächtigter, Peter Hermann, Notar und Kellner des Philipp zu Frankenstein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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