Hans Edel d.J., Bürger zu Ravensburg, vergleicht sich auf Rat der Verwandten ("fründ") und anderer ehrbarer Leute mit seinem Vater Hans Edel von Mühlenreute ("Mülrüti"). Er verzichtet auf seine Ansprüche gegen den Vater, der ihm dafür sein Gütlein in Wetzisreute ("Wetlisrüti"), das er zu Lehen und Eigen hat, für 10 Jahre verleiht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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