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Strafsache gegen den Bäcker Johan Cateman wegen Totschlags.
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Enthält: Der Bäcker Johan Cateman, verheiratet mit Katharina Hesslinck, hat am 24.8.1653 seiner Magd Enneke Gesse gen. Pumpmachers, Tochter des M. Henrich Gesse, eine Feuerzange an den Kopf geworfen; an der Verletzung ist sie gestorben. Der Angeklagte, der geflohen ist, wird öffentlich zur Vernehmung geladen. Er kehrt zurück, nachdem ihm freies Geleit gewährt ist. Als Zeugen werden vernommen: 1. Frau Drillweber Johan Luers, geb. Anna Hundebecke, 2. Helene Möllenkamp, Magd des Angeklagten, 26 J. alt; 3. Leinentuchmacher Johan von der Walst, .50 J. alt; 4. Wandmacher Werner Hiltrup, 50 J. alt. Der Angeklagte hat in der Erregung über Widerworte seiner Magd, die er zur Rede stellte, gehandelt; er wird daher von der gewöhnlichen Strafe freigesprochen, auch in die Bäckergilde, aus der er ausgeschlossen war, wieder eingesetzt, muss aber die Kosten tragen und sich über eine Buße mit den Kemnern und Sterbeherren vergleichen.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.