LEJ Fördermaßnahmen, Prüfwesen NW 0394 (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NW 0394 361.05.03
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.3. Landesoberbehörden >> 4.3.2. Landesamt für Ernährungswirtschaft
1966-1980
EWG-Förderungsmaßnahmen, u.a. Milch- und Molkereiwirtschaft
Bestandsbeschreibung: Informationen zum Bestand
Dieses Findbuch umfaßt die Verzeichnung des Bestandes NW 394 (acc. III 13/84).
Die hier vorliegenden Akten stellen die organische Fortführung der in NW 259 (Findbuch 361.04) verzeichneten Vorgänge dar; ihre Laufzeit liegt zwischen 1967 und 1981. Somit wird an diesem Ort auf eine Behörden-, bzw. Bestandsgeschichte sowie auf nähere Erläuterungen verzichtet.
Die in NW 394 befindlichen Anträge von Molkereien auf Mittel aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds wurden zu 50 % aufbewahrt, da sie einmal interessante Auskünfte über Produktion, die wirtschaftliche
Situation und investorische Maßnahmen der Milchhöfe erteilen; andererseits steht dem Landesamt für Ernährungswirtschaft nur die Entgegennahme der Anträge und eine gutachtliche Stellungnahme zu, um die Vorgänge dann über
den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zuzuleiten.
Geordnet und verzeichnet wurde der Bestand im April/Mai 1986 von StAlin S. Fiedler, Frau Reefschläger schrieb das Findbuch.
Siehe auch die Bestände NW 330 (Findbuch 361.05.01) und NW 384 (Findbuch 361.05.02).
Informationen zur Nutzung
Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).
Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen.
Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.
Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch urheberrechtliche Vorschriften sind nicht betroffen. Der Erhaltungszustand lässt eine Nutzung der Unterlagen zu.
Bestandsbeschreibung: Informationen zum Bestand
Dieses Findbuch umfaßt die Verzeichnung des Bestandes NW 394 (acc. III 13/84).
Die hier vorliegenden Akten stellen die organische Fortführung der in NW 259 (Findbuch 361.04) verzeichneten Vorgänge dar; ihre Laufzeit liegt zwischen 1967 und 1981. Somit wird an diesem Ort auf eine Behörden-, bzw. Bestandsgeschichte sowie auf nähere Erläuterungen verzichtet.
Die in NW 394 befindlichen Anträge von Molkereien auf Mittel aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds wurden zu 50 % aufbewahrt, da sie einmal interessante Auskünfte über Produktion, die wirtschaftliche
Situation und investorische Maßnahmen der Milchhöfe erteilen; andererseits steht dem Landesamt für Ernährungswirtschaft nur die Entgegennahme der Anträge und eine gutachtliche Stellungnahme zu, um die Vorgänge dann über
den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zuzuleiten.
Geordnet und verzeichnet wurde der Bestand im April/Mai 1986 von StAlin S. Fiedler, Frau Reefschläger schrieb das Findbuch.
Siehe auch die Bestände NW 330 (Findbuch 361.05.01) und NW 384 (Findbuch 361.05.02).
Informationen zur Nutzung
Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).
Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen.
Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.
Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch urheberrechtliche Vorschriften sind nicht betroffen. Der Erhaltungszustand lässt eine Nutzung der Unterlagen zu.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ