Das Kloster Wittichen (Widthen) beurkundet, dass es an Johann von Zimmern, Herr zu Meßkirch, für den Schaden, den er mit einem Weiher der der Matte des Klosters in Seedorf zugefügt hatte, durch Zahlung von 12 Pfund Heller entschädigt wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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