1531 März 3 (Fr nach Invocavit) Hans Güss von Güssenberg zu Brenz beurkundet: Seine Verwandten (Vettern) Georg von Woellwarth zu Heubach und Georg Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg haben sich für ihn und seine Erben wegen 400 fl rh ablösbaren Hauptguts, verzinsbar jährlich auf Ostern mit 15 fl rh in Gold, als Mitschuldner (Mittgillt) gegenüber der St. Sebastians-Bruderschaft und deren Kaplan zu Giengen [a.d. Brenz] verschrieben laut des am selben Tag ausgefertigten Hauptbriefs, den sie mit besiegelt haben. Der A. verspricht für sich und seine Erben, Georg und Georg Heinrich und ihre Erben schadlos zu halten. Ersetzt er ihnen ggf. den Schaden nicht, so können sie seinen Hof zu Brenz beschlagnahmen oder pfänden. Der gen. Hof, den derzeit Hans Mair zu Brenz bebaut, ist dem Spital zu Brenz wegen eines Hauptguts von 200 fl verpfändet, das der A. zur Hälfte an Ostern 1531, zur Hälfte an Ostern 1534 zurückzahlen muß. Sr.: 1) A., 2) sein Verwandter (Freinde) Wilhelm von Baldeck zu Harteneck (Hörtnegk), Hofmarschall zu Dillingen Ausf. Perg., besch. - 2 Sg. abg. - Rv.: Hans Gußen Schadloßbrieff umb IIIc Gulden im Gold ... etc., mich und mein Bruder Jorig Hainrich betreffend etc. ...