Lehenscitation Bernhard VII. zur Lippe an Brun Travelmann, Bürger zu
Münster: Dieser soll sich, weil er sich des Lohuses zu Mollenbecke im Ksp.
Wolbeck mit Gewalt bemächtigt hat, 45 Tage nach Erhalt der Ladung vor der
Burgbrücke zu Blomberg up den plaen under der lynden up der gewentliken
Stede zum Gerichtstag einfinden. Der Beklagte oder sein Bevollmächtigter
erhalten sicheres Geleit. Die lipp. Lehnsmänner Albert Cleyvorn u. Syverd
Bade bescheinigen, die Ladung in der Stadt Münster dem beklagten Travelmann
ausgehändigt zu haben.