Lehenscitation Bernhard VII. zur Lippe an Brun Travelmann, Bürger zu Münster: Dieser soll sich, weil er sich des Lohuses zu Mollenbecke im Ksp. Wolbeck mit Gewalt bemächtigt hat, 45 Tage nach Erhalt der Ladung vor der Burgbrücke zu Blomberg up den plaen under der lynden up der gewentliken Stede zum Gerichtstag einfinden. Der Beklagte oder sein Bevollmächtigter erhalten sicheres Geleit. Die lipp. Lehnsmänner Albert Cleyvorn u. Syverd Bade bescheinigen, die Ladung in der Stadt Münster dem beklagten Travelmann ausgehändigt zu haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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