Daniel Besserer von Thalfingen, Ratsherr, Ulrich Kalhart, Jakob Müller, Vältin Rentz gen. Baurmüller, Sebastian Müller, Stadtwerkmann, und Laux Hemmerlin, Brunnenmeister, allesamt Bürger zu Ulm und vom dortigen Rat verordnete Wassergeschworene, urteilen in der Klage: die Ulmer Müllermeister Jos Müller, Michel Faßnacht & Konsorten (Kl.) einer- gegen Propst Sebastian (Salzmann) und Konvent des Chorherrenstifts St. Michael zu den Wengen sowie einige Hammer- und Schleifmühlenbetreiber (Bekl.) andererseits wegen Beeinträchtigung ihrer Wasserzufuhr, dass die Beklagten bei den Staubecken ihrer Betriebe durch geeignete technische Maßnahmen eine ausreichende Wasserversorgung der Kläger sicherzustellen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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