Zur Zwangsbeurlaubung von Frauen des ADLV, 1933, u.a. Gertrud Bäumer und Emmy Beckmann
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B Rep. 235-03 Nr. 135
B Rep. 235-03 Nr. 135/1-91
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV)
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV) >> 01. Organisationsakten >> 01.08. Auflösung des ADLV
1933
Enthält u.a.: Zur Beurlaubung von Gertrud Bäumer, in: Württembergische Lehrerinnen-Zeitung. Organ des Allgemeinen Württembergischen Lehrerinnenvereins, 13. Jg, Nr. 4, 20.03.1933 (135/1).- Schriftwechsel von Emmy Beckmann mit Frauen, die ebenfalls beurlaubt wurden: Lina Hilger (Bad Kreuznach), Elisabeth Meyn (Berlin), Gertrude Lehmann-Rienast (Danzig), Marie Pleißner (Chemnitz), W. Mende (Königsberg i.O.), K. Heinemann (Kassel), Dr. Susanne Engelmann (Berlin), Dr. Agnes Wurmb (Hannover), Dr. M. Heinemann (Berlin), Frieda Drescher (Itzehoe, 135/2-18).- Übersicht "ADLV zu Gertrud Bäumers Beurlaubung", zustimmend und ablehnend, mit den entsprechenden Briefen dazu (135/19-24, 26-39).- Protesttelegramm des ADLV-Vorstandes an den Reichsminister des Innern sowie Aufforderung vom 01.03.1933 an die Vorsitzenden der Landeslehrerinnen- und Reichsfachverbände, "Ähnliches oder das Gleiche zu tun", mit den Briefen, Telegrammen etc. dazu (135/40-41, 45-47).- Eingaben und Erklärungen zu Gertrud Bäumers Beurlaubung (135/42).- Briefentwurf des ADLV-Vorstandes an Gertrud Bäumer (135/44).- Emmy Beckmann, Zu Gertrud Bäumers Beurlaubung, in: ADLV-Deutsche Lehrerinnenzeitung. Organ des ADLV, 50. Jg., Nr. 8, 10.03.1933 (135/48), hier auch eine Auswahl von Protesttelegrammen der Zweigvereine wie u.a. Deutscher Staatsbürgerinnenverband, Deutscher Philologinnenverband (DPhV), Reichsverband Deutscher Mittelschullehrerinnen, Vorstand der Berufsorganisation der Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen und Jugendleiterinnen, Verband der Studentinnen-Vereine Deutschlands (135/49-52, 75).- Entwürfe von Protestschreiben (135/55-57).- Finanzielle Unterstützung der von Friedrich Naumann gegründeten und von Gertrud Bäumer und Anton Erkelenz herausgegebenen Zeitschrift "Die Hilfe" und Schriftwechsel dazu (135/59-70).- Aktivitäten des Bund Deutscher Frauenvereine (BDF), u.a. Schreiben von Agnes von Zahn-Harnack an die Mitglieder des Engeren Vorstandes, 14.03.1933 und an die dem BDF angeschlossenen Verbände und Stadtverbände vom 28.02.1933 (135/88) sowie Schriftwechsel mit Emmy Beckmann und Marie Elisabeth Lüders (135/71-74).- Rundschreiben an die Mitglieder des engeren Vorstands des ADLV vom 04.03.1933 und "An unsere Vereine" vom 03.03.1933 (135/78, 85, 89).- Schreiben an Gertrud Bäumer vom gleichen Tag (135/79), mit Abschrift eines Unterstützungsbriefes von Prof. Wilhelm Polligkeit (135/81-82).- Irma Stoss, Gertrud Bäumer, in: Vossische Zeitung, Nr. 125 vom 15.03.1933 (135/90-91).
Archivale
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 1963-1965
Bemerkungen: 135/43 fehlt schon auf MF 1964. Zu Wilhelmine Mende s. NL Grimme im GStA (lt. Archivportal D).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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12.02.2026, 10:10 MEZ
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