Jörg Staimer, seßhaft zu Plattenhardt, wegen Bruchs einer früheren U. zu Stuttgart gef., jedoch in Anbetracht seines hohen Alters und auf Fürbitte seiner Freundschaft, auch auf Bitten von Schultheiß und Gericht zu Plattenhardt mit der Auflage freigel., fortan alle Zechen und Gesellschaften, es sei im Wirtshaus oder Bad, ganz zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis den Zehnten von Plattenhardt nicht zu verlassen, von einem Ave Maria zum andern in seinem Haus zu bleiben, sich sonst wohl und gehorsam gegenüber der Obrigkeit zu verhalten, dergleichen Dinge nicht mehr zu tun und seine Atzung selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwort U. J. Staimer hätte sich nach der früheren U. mit Ruten schlagen lassen müssen und sich dem Vogt zu Stuttgart stellen.
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Jörg Staimer, seßhaft zu Plattenhardt, wegen Bruchs einer früheren U. zu Stuttgart gef., jedoch in Anbetracht seines hohen Alters und auf Fürbitte seiner Freundschaft, auch auf Bitten von Schultheiß und Gericht zu Plattenhardt mit der Auflage freigel., fortan alle Zechen und Gesellschaften, es sei im Wirtshaus oder Bad, ganz zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis den Zehnten von Plattenhardt nicht zu verlassen, von einem Ave Maria zum andern in seinem Haus zu bleiben, sich sonst wohl und gehorsam gegenüber der Obrigkeit zu verhalten, dergleichen Dinge nicht mehr zu tun und seine Atzung selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwort U. J. Staimer hätte sich nach der früheren U. mit Ruten schlagen lassen müssen und sich dem Vogt zu Stuttgart stellen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4658
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 2. Stuttgart, Amt >> 2.1. Amtsorte >> 2.1.23. Plattenhardt
1540 Februar 4 (Mi n. Lichtmeß)
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Urkunden
Siegler: Sebastian Scherding, B. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Staimer, Jörg
Plattenhardt : Filderstadt ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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