Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um Rückgabe von Wechseln
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1776
Wismar K 162 (W K 5 n. 162)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
(1755-1758) 09.01.1758-28.02.1758
Kläger: (2) Jochim Ludolph Kahl, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Dr. Theodor Johann Quistorp, Prokurator am Tribunal und ehemaliger Beauftragter des Hofrates Rügenwald in Schwerin
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)
Fallbeschreibung: Kl. hat mehrfach von Hofrat Rügenwald Geld geliehen. Als er 1750 nicht zu pünktlicher Bezahlung in der Lage war, hat Rügenwald seine Forderungen etwas nachgelassen, wogegen ihm Kl. Sicherheit für Rückzahlung stellen mußte. Als er vor 3 Jahren die letzte vereinbarte Rate gezahlt hatte, forderte er seine Wechsel zurück, erhielt diese jedoch nicht. Da er gehört hat, daß Quistorp die Wechsel aufbewahrt, wendet er sich an das Tribunal, um die Herausgabe zu fordern. Das Tribunal erläßt am 10.01. ein Mandat an Quistorp, die Wechsel an niemanden abzugeben und fordert Kl. auf, von Rügenwald die Erlaubnis zur Herausgabe zu erwirken. Am 04.02. erklärt Kl., er habe Rügenwald erneut um Herausgabe gebeten, aber noch keine Antwort erhalten, weshalb er Fristverlängerung erbittet und diese am 07.02. erhält. Am 06.02. erklärt Quistorp, er habe Rügenwald mehrfach um entsprechende Anweisung gebeten, diese aber nicht erhalten. Das Tribunal ordnet am 07.02. die Rückgabe der Wechsel an und lädt Parteien auf den 21.02. vor, es beauftragt Kl. den Hofrat Rügenwald darüber zu informieren. Kl. bescheinigt die Information am 16.02., woraufhin am 21.02.1758 die Dokumente Kahls ausgeliefert werden.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1758
Prozessbeilagen: (7) von Notar Ernst August Leich abgegebene Bestätigung der Übergabe der Wechsel von Kahl an Rügenwald vom 29.05.1755; Schreiben Rügenwalds an Quistorp vom 16.11.1750 und 25.01.1758; Schreiben Quistorps an Rügenwaldt vom 13.02.1756 und 18.01.1758; von Notar Anton Rode ausgestelltes Dokument über benachrichtigung Rügenwalds vom 10.02.1758
Beklagter: Dr. Theodor Johann Quistorp, Prokurator am Tribunal und ehemaliger Beauftragter des Hofrates Rügenwald in Schwerin
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)
Fallbeschreibung: Kl. hat mehrfach von Hofrat Rügenwald Geld geliehen. Als er 1750 nicht zu pünktlicher Bezahlung in der Lage war, hat Rügenwald seine Forderungen etwas nachgelassen, wogegen ihm Kl. Sicherheit für Rückzahlung stellen mußte. Als er vor 3 Jahren die letzte vereinbarte Rate gezahlt hatte, forderte er seine Wechsel zurück, erhielt diese jedoch nicht. Da er gehört hat, daß Quistorp die Wechsel aufbewahrt, wendet er sich an das Tribunal, um die Herausgabe zu fordern. Das Tribunal erläßt am 10.01. ein Mandat an Quistorp, die Wechsel an niemanden abzugeben und fordert Kl. auf, von Rügenwald die Erlaubnis zur Herausgabe zu erwirken. Am 04.02. erklärt Kl., er habe Rügenwald erneut um Herausgabe gebeten, aber noch keine Antwort erhalten, weshalb er Fristverlängerung erbittet und diese am 07.02. erhält. Am 06.02. erklärt Quistorp, er habe Rügenwald mehrfach um entsprechende Anweisung gebeten, diese aber nicht erhalten. Das Tribunal ordnet am 07.02. die Rückgabe der Wechsel an und lädt Parteien auf den 21.02. vor, es beauftragt Kl. den Hofrat Rügenwald darüber zu informieren. Kl. bescheinigt die Information am 16.02., woraufhin am 21.02.1758 die Dokumente Kahls ausgeliefert werden.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1758
Prozessbeilagen: (7) von Notar Ernst August Leich abgegebene Bestätigung der Übergabe der Wechsel von Kahl an Rügenwald vom 29.05.1755; Schreiben Rügenwalds an Quistorp vom 16.11.1750 und 25.01.1758; Schreiben Quistorps an Rügenwaldt vom 13.02.1756 und 18.01.1758; von Notar Anton Rode ausgestelltes Dokument über benachrichtigung Rügenwalds vom 10.02.1758
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ