Albrecht von Hohenlohe, Elekt des Bistums Würzburg, reformiert das Kloster St. Stephan. Er erlässt Statuten zur Regelung der Wahl des Abtes und der anderen Prälaten des Klosters und legt deren Aufgabenbereiche fest. Er bestimmt die Mindestgröße des Konventes, legt den in das Kloster eintretenden Personen zu verabfolgenden Anteil am väterlichen und mütterlichen Erbe fest und erlässt Bestimmungen betreffend den Unterricht der Klosterschüler, die Verwaltung der Klosterangelegenheiten und die Regelung des Zusammenlebens im Kloster. Des weiteren nimmt er eine Trennung zwischen Abts- und Konventsgut vor und legt die Anteile des Abtes und des Konventes an den Bau- und sonstigen Lasten des Klosters fest. Er lässt dies durch den öffentlichen Notar Konrad von Nördlingen beurkunden. Aussteller: Elekt von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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