Urfehde Nr. 34
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7108
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1519 Mai 21, Samstag vor dem Sonntag Cantate
Regest: Hans Gysel, zu Pfullingen sesshaft, bekennt, dass er etliche Tage im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Rewtlingen gelegen ist, weil er einen Wagen Holz vom eigenen Haufen des Balthus Epp zu Rewtlingen genommen und aufgeladen und dieses Holz gen Rewtlingen zum Verkauf auf dem Markt geführt hat, wie wenn es sein eigenes Holz gewesen wäre, samt etlichen anderen argtätigen Handlungen. Darum haben die Herren von Rewtlingen ihn gerechtfertigt (= vor Gericht gezogen), weitere Rechtfertigung mit Strenge gegen ihn vorgenommen (= beabsichtigt) und Recht ergehen zu lassen vorgeschlagen. Das hat er aber verkiest (= abgelehnt) und sie wegen seiner kleinen Kinder und seiner schwangeren Frau um Gnad und Barmherzigkeit angerufen und erreicht, dass sie ihn aus dem Gefängnis entlassen haben. Er hat einen Eid geschworen, wegen der Sache gegen sie und jedermann ewiglich Urfehde zu halten und sich nie dafür zu rächen. Wenn er ausserhalb dieser Sache an jemand eine Forderung hätte, soll er jeden in seinem ordentlichen Gericht ersuchen und bleiben lassen und die Sache nicht weiter treiben. Wenn er seinen Eid nicht hielte, soll er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und verurteilter Mann, den die Herren von Rewtlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen. Dagegen soll ihn nichts schützen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Eberhart Lutz und Johannes Nippenburger genannt Stunder
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ