Johann Jörg, Müller auf der Riedmühle ("zue Riedtmühlen") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm der Ulmer Bürgermeister Johann Jakob Schad die von der Grafschaft Oettingen [Lkr. Donau-Ries] zu Lehen rührende Riedmühle bei Langenau ("Naw"), die zuvor sein Vater Georg Jörg besessen hat, zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 2,5 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und davon jährlich 8 Imi Kernen Langenauer Maß, 100 Eier, 2 Enten, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Bewilligung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel stehen der Herrschaft außerdem von dem bisherigen Inhaber 5 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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