Melchior Heckh von Grössern Kuchen [Großkuchen, Kr. Heidenheim], wegen Beteiligung an der Wilderei zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, dem Herzog Christoph von Württemberg 20 fl Lw. zu Abtrag zu geben, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben und der Wilderei anderer in keiner Weise Vorschub zu leisten, hinfort auf die fürstlichen Forsten acht zu haben und ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern oder Amtleuten des Herzogs anzuzeigen, setzt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 50 fl ein, stellt für diese Summe 2 Bürgen und schwört U.- Bü. mit 50 fl: Hans Heckh von Witislingen [Kr. Dillingen] und Hans Gießle von Großkuchen, Bruder und Schwager des Täters.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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