Verordnung an den gewesenen klösterlichen Pachtmühlen zu Salbke, Nic. Wolff, wegen Verleitung der Salbkeschen Einwohner, nicht ferner auf dasigen Mühlen des Klosters, sondern anderswo und besonders des Wolffs eigenen Mühle zu Beyendorf mahlen zu lassen, auch an die Gemeinde zu Salbke extrahierte Verordnungen

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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