Klage wegen Verletzung eines kaiserlichen Geleitbriefes. Der Beklagte soll den Vater (Johann) und den Bruder (Johannes) des Hildebrand Hentsch gefangengenommen und nach Düren gebracht haben, obwohl diese im Besitz eines Geleitbriefes waren. Hentsch und der kaiserliche Fiskal fordern nun je zur Hälfte die als Strafe angedrohten 50 Mark lötigen Goldes. Der Beklagte gibt an, Hentsch habe mit seinen Leuten den Amtleuten des Herzogs von Jülich in Düren so gedroht, daß sie „aus vorcht des todts den gefangen haben ledig müssen geben“. Danach sei öffentlich nach ihnen gefahndet worden. In der Ladung sei ihnen Sicherheit und Geleit gegeben worden. Während andere Gesuchte sich gestellt hätten, seien die Hentsch jedoch zum Gerichtstag nicht erschienen. Daher sei das Geleit verwirkt.
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Klage wegen Verletzung eines kaiserlichen Geleitbriefes. Der Beklagte soll den Vater (Johann) und den Bruder (Johannes) des Hildebrand Hentsch gefangengenommen und nach Düren gebracht haben, obwohl diese im Besitz eines Geleitbriefes waren. Hentsch und der kaiserliche Fiskal fordern nun je zur Hälfte die als Strafe angedrohten 50 Mark lötigen Goldes. Der Beklagte gibt an, Hentsch habe mit seinen Leuten den Amtleuten des Herzogs von Jülich in Düren so gedroht, daß sie „aus vorcht des todts den gefangen haben ledig müssen geben“. Danach sei öffentlich nach ihnen gefahndet worden. In der Ladung sei ihnen Sicherheit und Geleit gegeben worden. Während andere Gesuchte sich gestellt hätten, seien die Hentsch jedoch zum Gerichtstag nicht erschienen. Daher sei das Geleit verwirkt.
AA 0627, 2510 - H 1004/3228
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1531 - 1538 (1531 - 1551)
Enthaeltvermerke: Kläger: Hildebrand Hentsch, Düren, und der kaiserliche Fiskal Dr. Caspar Mart Beklagter: Dietrich, Schultheiß zu Kreuzau (Creutzau, Hzm. Jülich, Amt Nideggen; Kr. Düren) Prokuratoren (Kl.): Dr. Ludwig Ziegler 1532 - Lic. Johann Helffman 1532 - Dr. Leonhard Hochmüller 1532 - Dr. Wolfgang Weidner 1532 - Dr. Leopold Dick 1536 - Dr. Simon Engelhart 1536 - Dr. Ludwig Ziegler 1536 - Lic. Valentin Gotfried 1536 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Konrad Swabach 1531 - Dr. Hieronymus Lerchenfelder 1531 Prozeßart: Salvi conductus Instanzen: RKG 1531 - 1538 (1531 - 1551) Beweismittel: Kaiserlicher Geleitbrief für Johann Hensch und seine Söhne Hildebrand und Johannes 19. Mai 1531, gedruckt (Q 6). Beschreibung: 2 cm, 39 Bl., lose; Q A, 1 - 10, 2 Beilagen. Vgl. RKG 2511 (H 1005/3229), RKG 2515 (H 1009/3233). Lit.: Johann Esser, Ein Dürener Strafrechtsfall von 1530 und sein Nachspiel, in: ZAGV 46 (1926) S. 279ff. Lothar Müller-Westphal, Wappen und Genealogien Dürener Familien, S. 441.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:06 MESZ