Hieronymus Winckelhofer von Ehingen, öffentlicher Notar, bestätigt auf Bitte des Johannes Huchennewer von Gögglingen, vicarius perpetuus der Pfarrkirche Harthausen, den zwischen diesem und der Äbtissin und dem Kloster Söflingen abgeschlossenen Vertrag, laut dem er sich verpflichtet, sich mit der dem jeweiligen Vikar zustehenden Pfründe zu begnügen, die Äbtissin wegen der Entrichtung der ersten Früchte in keiner Weise zu behelligen, sich des Neubruchzehnten im Bezirk seiner Pfarre nicht zu unterwinden und die Kirche durch Verzicht, Veränderung oder eine Jahrespension ohne ausdrückliche Zustimmung der Äbtissin und des Konvents nicht zu beschweren.