v. Tribbe zu Lübbecke ./. Abker und Hilling, Eigenhörige des v. Tribbe zu Nieder-Ennigloh bzw. Dono wegen Verweigerung verschiedener Abgaben: Füttern eines Rindes, Lieferung von Gänsen, Zehnt- bzw. Stadtfuhren (Prozeß vor dem abteilichen Gericht)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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