Der Notar Joachim Frey von Oettingen (Ötingen) im Ries im Bistum Augsburg (Augßburg) bestätigt, daß Backem von Bönen (Boenen), Komturamtsverwalter des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergenntheim), und Thomas Mayrhover, Doktor der Rechte, als Vertreter des Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen sowie Propst zu Ellwangen (Elwanngen) einerseits und Philipp Minnschel, Doktor der Rechte und Georg Schwenndt, Vogt zu Waldenburg (Waldennberg), als Vertreter des Eberhard Graf von Hohenlohe (Hoenloe) und Herr zu Langenburg (Lanngenberg) und Valentin von Berlichingen zu Dörzbach (Dörtzbach) andererseits vor ihm und den Zeugen auf einer Wiese bei Rengershausen (Renngershawsen) erschienen sind, um die Wiese, auf der genannter Administrator und dessen Untertanen zu Rengershausen mit der Errichtung einer Mühle begonnen hatten, zu besichtigen. Nachdem sich genannter Valentin von Berlichingen diesen Vorhaben widersetzt hatte, wobei er von Eberhard, Graf von Hohenlohe unterstützt wurde, hatte der Administrator mit dem auf der Vorderseite niedergelegten Notariatsinstrument gegen das gewaltsame Vorgehen des Valentin von Berlichingen protestiert. Nach Verlesung desselben und weiterer Erörterung einigten sich die Parteien dahin, daß der Bau fortgesetzt wird, der Administrator sich jedoch bereit erklärt, die Mühle wieder abzubrechen, falls sich herausstellen sollte, daß er nicht befugt ist, sie dort zu bauen. Als Bürgschaft setzt der genannte Komturamtsverwalter das Dorf Rengershauasen und erforderlichenfalls auch das Dorf Ailringen (Alringen) ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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